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2006nach oben

06.04.2006, B 7a AL 82/05 R
LSG BB, 04.02.2005, L 28 AL 87/02

Orientierung

Die erstmalige Wahl einer Lohnsteuerklasse nach Heirat durch zuvor unverheiratete Ehepartner stellt jedoch Lohnsteuerklassenwechsel iS des § 137 Abs 4 SGB III dar.

Rechtlicher Schwerpunkt: Unterhaltsgeld

06.04.2006, B 7a AL 74/05 R
LSG BB, 25.01.2005, L 12 AL 15/02

Zu den Anforderungen an eine Beschäftigungssuche unmittelbar vor Antritt des Zivildienstes bei Zivildienstleistenden, die ihren Dienst vor dem 1.1.2002 angetreten haben.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

06.04.2006, B 7a AL 64/05 R
LSG NW, 06.06.2005, L 19 (1) AL 84/04

Orientierung

Die Nachholung der Anhörung im Gerichtsverfahren setzt ein entsprechendes mehr oder minder förmliches Verwaltungsverfahren - gegebenenfalls unter Aussetzung des Gerichtsverfahrens. Es genügt nicht, dass - wie im Widerspruchsverfahren - der Betroffene auf Grund des Bescheides die Möglichkeit hatte, Stellung zu nehmen. Vielmehr muss gewährleistet sein, dass die Beklagte selbst dem Betroffenen die Möglichkeit gibt, sich zu der bereits vorliegenden Entscheidung zu äußern, um dann zumindest formlos darüber zu befinden, ob sie bei ihrer Entscheidung verbleibt.

Rechtlicher Schwerpunkt: Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

06.04.2006, B 7a AL 56/05 R
LSG NW, 06.06.2005, L 19 (9) AL 151/04

Ein Vermittlungsmakler hat trotz Vorlage eines Vermittlungsgutscheins keinen Anspruch auf Vergütung gegen die Bundesagentur für Arbeit, wenn er mit dem Arbeitgeber des "vermittelten" Arbeitnehmers wirtschaftlich verflochten ist.

Rechtlicher Schwerpunkt: Vermittlungsgutschein

06.04.2006, B 7a AL 20/05 R
LSG BB, 16.12.2004, L 8 AL 24/03

1. Bei Eingliederungszuschüssen nach §§ 217ff SGB 3 ist der Antrag rechtzeitig, wenn er vor Beginn des Arbeitsverhältnisses gestellt ist.

2. Eine Minderleistung als Voraussetzung der Förderungsbedürftigkeit eines Arbeitnehmers ist typisierend anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer zu den gesetzlich erfassten besonderen Personengruppen gehört.

Rechtlicher Schwerpunkt: Eingliederungszuschuss

06.04.2006, B 7a AL 2/05 R
LSG SN, 23.09.2004, L 3 AL 255/03

Zur Frage, wann ein Schüler, der nach dem Abschluss der Schule den Zivildienst antritt, eine die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung gesucht hat (§ 26 Abs 1 Nr 2 Buchst b SGB 3).

Rechtlicher Schwerpunkt: Versicherungspflicht

23.03.2006, B 11a AL 65/05 R
LSG BW, 21.09.2005, L 3 AL 1087/05

Orientierung

Wird das zusätzliche Urlaubsgeld urlaubsunabhängig gezahlt, ist es wie jede andere jährliche Sonderzuwendung außerhalb des laufenden Arbeitsentgelts (zB Weihnachtsgeld etc) nur dann berücksichtigungsfähig, wenn es sich ganz oder anteilig den dem Insolvenzereignis vorausgehenden drei Monaten zuordnen lässt.

Rechtlicher Schwerpunkt: Insolvenzgeld/Konkursausfallgeld

23.03.2006, B 11a AL 29/05 R
LSG NW, 14.03.2005, L 19 (9) AL 188/04

Ein Anspruch auf variable Entgeltbestandteile ist durch Insolvenzgeld auszugleichen, wenn die zugrundeliegende Zielvereinbarung aus Gründen nicht zustande kommt, die der Arbeitnehmer nicht zu vertreten hat.

Rechtlicher Schwerpunkt: Insolvenzgeld/Konkursausfallgeld

09.02.2006, B 7a/7 AL 48/04 R
LSG HE, 28.04.2004, L 6 AL 884/01

Orientierung

Ruhens- und Sperrzeitbescheid bilden zusammen mit einem korrespondierenden Bewilligungsbescheid, mit dem Arbeitslosengeld für die Zeit nach dem Ruhen bewilligt wird, eine einheitliche rechtliche Regelung.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

09.02.2006, B 7a AL 58/05 R
LSG BY, 12.05.2005, L 9 AL 127/03

Orientierung

Typisch für das leistungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis ist zwar das - funktionierende - beitragspflichtige Beschäftigungsverhältnis, dh die Beschäftigung als Arbeitnehmer gegen Entgelt oder zur Berufsausbildung. So muss es indes nicht liegen; auch entgeltliche Beschäftigungsverhältnisse, die nicht der Beitragspflicht unterliegen, sowie unentgeltliche Beschäftigungsverhältnisse werden erfasst. Entscheidend ist, dass Gegenstand des Verhältnisses gerade die Leistung fremdnütziger Arbeit von wirtschaftlichem Wert im Rahmen eines wirtschaftlichen Austauschverhältnisses ist.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

09.02.2006, B 7a AL 44/05 R
LSG NW, 07.04.2005, L 9 AL 89/04

Kann einem Arbeitnehmer auf Grund einer tarifvertraglichen Regelung nur noch bei Vorliegen einer Betriebsänderung ordentlich gekündigt werden, und ist auf Grund der konkreten Verhältnisse in dem betroffenen Betrieb bei einer Betriebsänderung die Aufstellung eines Sozialplans erforderlich, so führt auch die danach im Sozialplan vereinbarte Entlassungsentschädigung zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn die arbeitsförderungsrechtlich vorgesehenen fiktiven Kündigungsfristen nicht eingehalten worden sind (Fortführung von BSG vom 29.1.2001 - B 7 AL 62/99 R = BSGE 87, 250 = SozR 3-4100 § 117 Nr 22).

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

09.02.2006, B 7a AL 36/05 R
LSG NW, 17.06.2004, L 9 AL 121/02

Orientierung

Die Beurteilung der Bedürftigkeit kann zunächst auf die Prüfung eines Teils des Vermögens beschränkt werden. Die Bedürftigkeitsprüfung erfordert keine Saldierung aller Aktiva und Passiva; allerdings sind Schulden und sonstige vorhandene oder noch entstehende Belastungen im Rahmen des § 6 Abs 3 Satz 1 AlhiV zu berücksichtigen, wenn sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit Vermögensgegenständen des Arbeitslosen eine Einheit bilden.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe

09.02.2006, B 7a AL 22/05 R
LSG NW, 26.01.2005, L 12 AL 133/04

Orientierung

Parallelentscheidung zu B 7a AL 44/05 R

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

31.01.2006, B 11a AL 5/05 R
LSG BY, 15.10.2004, L 8 AL 274/03

Kommt der Arbeitslose der Aufforderung der Arbeitsverwaltung, Eigenbemühungen zur Beendigung der Beschäftigungslosigkeit nachzuweisen, nicht nach, kann die Leistung nicht wegen fehlender Mitwirkung gemäß § 66 SGB 1 versagt oder entzogen werden.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe

31.01.2006, B 11a AL 15/05 R
LSG SH, 14.01.2005, L 3 AL 121/03

Orientierung

Nach § 196 Satz 1 Nr 2 SGB III in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung erlischt der Anspruch auf Alhi, wenn seit dem letzten Tag des Bezuges von Alhi ein Jahr vergangen ist. Zeiten der nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung geförderten Fachschulausbildung erfüllten nicht den Verlängerungstatbestandes nach § 196 Satz 2 Nr 4 SGB III.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe

31.01.2006, B 11a AL 13/05 R
LSG BY, 15.10.2004, L 8 AL 275/03

Orientierung

Bei den vom Gesetz geforderten Eigenbemühungen (§ 119 Abs 1 Nr 1 SGB III) handelt es sich um eine zur Anspruchsvoraussetzung gewordene versicherungsrechtliche Obliegenheit, die sich ua durch entsprechende Hinweise der Beklagten gemäß § 119 Abs 5 Satz 1 SGB III hinreichend konkretisieren lässt, wobei die Konkretisierung am Maßstab der Zumutbarkeit zu messen ist.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe

31.01.2006, B 11a AL 11/05 R
LSG NW, 22.12.2004, L 12 AL 31/04

Wurde der Arbeitslose bei persönlicher Mitteilung des Lohnsteuerklassenwechsels nicht ordnungsgemäß beraten, richtet sich sein Herstellungsanspruch nach seit jeher anerkannten Grundsätzen; ein Anwendungsfall des § 330 Abs 1 SGB 3 liegt nicht vor.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

2005nach oben

15.12.2005, B 7a AL 8/05 R
LSG HE, 19.11.2004, L 10 AL 211/03

Orientierung

Parallelentscheidung zu B 7a AL 10/05 R

Rechtlicher Schwerpunkt: Kurzarbeitergeld - konjunkturell

15.12.2005, B 7a AL 46/05 R
LSG NW, 25.05.2005, L 12 AL 214/03

Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis nach einem arbeitsvertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers unbefristet fortgesetzt, tritt bei Kündigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber aus Anlass des früheren Verhaltens - unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Kündigung - eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld nicht ein.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

15.12.2005, B 7a AL 30/05 R
LSG RP, 21.10.2004, L 1 AL 152/03

1. Das Altersteilzeitgesetz enthält dem SGB 3 vorgehende Regelungen zur Bemessung des Arbeitslosengeldes; danach erhöht sich bei nicht altersrentenberechtigten Arbeitslosen nach Zeiten der Altersteilzeit das dem Arbeitslosengeld zu Grunde zu legende Entgelt bis zu dem Betrag, der ohne die Altersteilzeit zu Grunde zu legen wäre.

2. Altersrentenberechtigt ist auch der Arbeitslose, der nur eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen erhalten könnte.

3. Bei vor dem 1.1.2002 als Stammrecht entstandenen Ansprüchen altersrentenberechtigter Arbeitsloser auf Arbeitslosengeld bleiben die Zeiten der Altersteilzeit für die Bemessung des Arbeitslosengeldes außer Betracht.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

15.12.2005, B 7a AL 10/05 R
LSG HE, 19.11.2004, L 10 AL 18/04

Wirtschaftliche Gründe iSd § 170 Abs 1 Nr 1 SGB 3 liegen nicht vor, wenn ein Arbeitsausfall wesentlich darauf beruht, dass ein Produkt (hier: Rheumabandagen aus Katzenfell) aus der Mode kommt.

Rechtlicher Schwerpunkt: Kurzarbeitergeld - konjunkturell

17.11.2005, B 11a/11 AL 69/04 R
LSG NW, 22.09.2004, L 12 (1) AL 119/03

Ein leitender Angestellter iS des § 14 Abs 2 S 1 KSchG kann sich auf einen - die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe ausschließenden - wichtigen Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag berufen, wenn ihm ohne Abschluss des Aufhebungsvertrages die fristgerechte Kündigung und für den Fall ihrer Sozialwidrigkeit die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers gemäß § 9 Abs 1 S 2 KSchG iVm § 14 Abs 2 S 2 KSchG droht (Anschluss an und Fortführung von BSG vom 25.4.2002 - B 11 AL 65/01 R = BSGE 89, 243 = SozR 3-4300 § 144 Nr 8 und vom 16.10.2003 - B 11 AL 1/03 R = SozR 4-4300 § 147a Nr 1).

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

17.11.2005, B 11a/11 AL 57/04 R
LSG NW, 11.08.2004, L 12 AL 235/03

1. Zur entsprechenden Anwendung des § 96 SGG bei Bewilligung von Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld in aneinander anschließenden Zeiträumen.

2. Hat das SG über Bescheide, die entsprechend § 96 SGG Gegenstand des Verfahrens geworden sind, nicht entschieden, so ist dies im Berufungsverfahren auch gegen den Widerspruch eines Beteiligten nachzuholen.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

17.11.2005, B 11a/11 AL 55/04 R
LSG NB, 15.07.2004, L 8 AL 90/03

Orientierung

Für eine Herabsetzung des Bemessungsentgelts nach § 200 Abs 2 Satz 1 SGB III ist auch dann Raum, wenn die fragliche Leistungseinschränkung bereits im Zeitpunkt der Bewilligung von Alg vorgelegen hatte.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe

17.11.2005, B 11a/11 AL 49/04 R
LSG SN, 02.04.2004, L 3 AL 126/03

Gibt eine Frau ihren Arbeitsplatz auf, um zu ihrem zukünftigen Ehemann zu ziehen, tritt keine Sperrzeit ein, wenn die Eheschließung in absehbarer Zeit beabsichtigt ist und der Umzug zum Wohl ihres Kindes auf den Schuljahreswechsel vorgezogen wird.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

17.11.2005, B 11a AL 23/05 R
LSG BY, 26.03.2010, L 8 AL 117/06 ZVW

Orientierung

Eine schulische Ausbildung kann auch außerhalb einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen stattfinden, wenn eine geeignete Ausbildung im Einzelfall nicht auf andere Weise durchführbar ist.

Rechtlicher Schwerpunkt: Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), Teil 1 / Reha

17.11.2005, B 11a AL 1/05 R
LSG NW, 21.09.2004, L 1 AL 107/03

Die Regelung, dass die Rahmenfrist nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hineinreichen darf, in der der Arbeitslose eine Anwartschaftszeit erfüllt hatte, bezieht sich beim Teilarbeitslosengeld nur auf die Teilzeitbeschäftigung, die bei Erfüllung der früheren Anwartschaftszeit verloren gegangen ist.

Rechtlicher Schwerpunkt: Teilarbeitslosengeld

20.10.2005, B 7a/7 AL 76/04 R
LSG SH, 17.09.2004, L 3 AL 38/03

Zur allgemeinen Härtefallprüfung bei der Berücksichtigung von Vermögen nach der AlhiV 2002 bei selbstständig Tätigen und aus der selbstständigen Tätigkeit resultierenden Versorgungslücken.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe

20.10.2005, B 7a/7 AL 102/04 R
LSG BW, 24.03.2004, L 5 AL 4610/03

1. Verfügbarkeit als Voraussetzung eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe kann nicht allein deshalb verneint werden, weil sich der Arbeitslose weigert, sich ärztlich untersuchen zu lassen.

2. Zum Verhältnis von § 66 SGB 1 und § 48 SGB 10 beim Entzug einer Lohnersatzleistung wegen Arbeitslosigkeit, wenn Zweifel an der Verfügbarkeit bestehen.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe

20.10.2005, B 7a AL 50/05 R
LSG NW, 09.05.2005, L 19 (12) AL 236/04

1. Die Obliegenheit zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ist auch bei von vornherein befristeten Arbeitsverhältnissen durch die Norm des § 37b SGB 3 ausreichend inhaltlich bestimmt.

2. Die Sanktion des § 140 SGB 3 setzt nicht voraus, dass nach der Pflichtverletzung ein neues Anwartschaftsrecht auf Arbeitslosengeld entstanden sein muss.

3. Meldet sich der Arbeitslose zur Aufnahme einer befristeten Beschäftigung unter Angabe des Endzeitpunkts aus dem Bezug von Arbeitslosengeld ab, bedarf es jedenfalls dann keiner persönlichen Arbeitsuchendmeldung, wenn dies von der Bundesagentur für Arbeit nicht ausdrücklich verlangt wird.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

20.10.2005, B 7a AL 28/05 R
LSG BW, 18.02.2005, L 8 AL 4344/04

Orientierung

Parallelentscheidung zu B 7a AL 50/05 R

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe

20.10.2005, B 7a AL 18/05 R
LSG BY, 17.12.2004, L 8 AL 310/04

1. Wegen fehlender Eigenbemühungen kann das Vorliegen von Arbeitslosigkeit regelmäßig nur verneint werden, wenn die Agentur für Arbeit die allgemeine Obliegenheit zu Eigenbemühungen ausdrücklich und zumutbar konkretisiert hat; ist dies nicht erfolgt, kann von unzureichenden Eigenbemühungen nur ausgegangen werden, wenn der Arbeitslose über die Einschaltung der Dienste der Agentur für Arbeit hinaus selbst nichts unternimmt.

2. Kommt der Arbeitslose der Obliegenheit, sich selbst um die Beendigung seiner Beschäftigungslosigkeit zu bemühen, nicht nach, ist eine Rücknahme bzw Aufhebung der Leistungsbewilligung mit Wirkung ab Beginn des Zeitraums möglich, in dem er die Eigenbemühungen unternehmen sollte.

3. Die Nichtbefolgung einer rechtzeitigen und ausreichend konkretisierten Aufforderung des Arbeitslosen, Eigenbemühungen zumutbar nachzuweisen, führt zu einer Umkehr der materiellen Beweislast bei der Rücknahme bzw Aufhebung einer Leistungsbewilligung.

4. Eine Obliegenheitsverletzung kann dem Arbeitslosen nur entgegengehalten werden, wenn er seiner Verpflichtung zu Eigenbemühungen und deren Nachweis zumindest fahrlässig nicht nachgekommen ist; dabei ist ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab anzulegen.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe

20.10.2005, B 7a AL 12/05 R
LSG BB, 19.11.2004, L 10 AL 1/03

Zur Berücksichtigung einer das Einkommen des Auszubildenden mindernden Werbungskostenpauschale und einer Sozialpauschale bei der Zahlung von Berufsausbildungsbeihilfe.

Rechtlicher Schwerpunkt: Berufsausbildungsbeihilfe

14.09.2005, B 11a/11 AL 83/04 R
[Sprungrevision]

Nach § 208 SGB 3 in der ab 1.1.2004 geltenden Fassung sind Säumniszuschläge und andere Nebenforderungen nicht an die Einzugsstelle zu erstatten (Abgrenzung zu BSG vom 8.4.1992 - 10 RAr 5/91 = BSGE 70, 261 = SozR 3-2400 § 25 Nr 4).

Rechtlicher Schwerpunkt: Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)

14.09.2005, B 11a/11 AL 75/04 R
LSG NW, 16.09.2004, L 9 AL 26/03

Orientierung

Die AlhiV 2002 in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung steht nicht mit der Ermächtigungsgrundlage des § 206 Nr 1 SGB III in Einklang, weil sie keine allgemeine Härteklausel (mehr) enthält.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe

14.09.2005, B 11a/11 AL 71/04 R
LSG NW, 16.09.2004, L 9 AL 24/04

Zur allgemeinen Härtefallprüfung bei der Berücksichtigung von Vermögen nach der AlhiV 2002.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe

18.08.2005, B 7a/7 AL 94/04 R
LSG BB, 03.11.2004, L 5 AL 3812/04

1. Bei der Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung ist nicht auf die Anzahl der Kalendertage, sondern nur auf die Tage abzustellen, an denen es dem Arbeitslosen möglich und zumutbar war, sich arbeitsuchend zu melden.

2. Nicht zu berücksichtigen sind außerdem die Tage, an denen die Bundesagentur aus Kulanzgründen auf eine unverzügliche Meldung verzichtet, ohne bei einem Überschreiten der Kulanzzeit die Tage der Kulanz in die Berechnung des Minderungsbetrages einzubeziehen.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

18.08.2005, B 7a/7 AL 80/04 R
LSG BW, 22.09.2004, L 5 AL 1986/04

Orientierung

Im Fall einer verspäteten Arbeitsuchendmeldung ist zu prüfen, ob der Leistungsempfänger nach seinem individuellen Vermögen fahrlässig in Unkenntnis über die ihm auferlegte Obliegenheit war und sich fahrlässig nicht unmittelbar nach dem Zeitpunkt der Kenntnis über die Beendigung des Versicherungspflichtverhältnisses bei der zuständigen Agentur für Arbeit gemeldet hat.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

18.08.2005, B 7a/7 AL 66/04 R
LSG SN, 23.10.2003, L 3 AL 194/02

Zur Rechtsnatur der Zuweisung bei Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen.

Rechtlicher Schwerpunkt: Strukturanpassungsmaßnahme

18.08.2005, B 7a/7 AL 100/04 R
LSG ST, 23.11.2004, L 2 AL 61/03

Orientierung

Der Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe setzt eine Ausbildung voraus, nach den Vorschriften des BBiG - die HwO und das SeemannsG sind nicht einschlägig - durchgeführt worden ist.

Rechtlicher Schwerpunkt: Berufsausbildungsbeihilfe

18.08.2005, B 7a AL 4/05 R
LSG NW, 21.09.2004, L 1 AL 51/04

Bei einem Rechtsstreit über die Höhe des Arbeitslosengeldes wegen dessen Minderung bei verspäteter Arbeitssuchendmeldung kann der Streitgegenstand einer Klage auf die Anfechtung einer Minderung beschränkt werden (Abgrenzung zu BSG vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R und B 11a/11 AL 47/04 R).

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

21.07.2005, B 11a/11 AL 53/04 R
LSG NW, 04.08.2004, L 12 AL 254/03

Bei einer nicht einzelnen Monaten zuzuordnenden Jahressonderzahlung wird der festgelegte, im jeweiligen Kalenderjahr liegende Auszahlungszeitpunkt grundsätzlich nicht durch eine Verschiebung der Fälligkeit im Sinne einer dem Arbeitgeber gewährten Stundung verändert (Anschluss an und Fortführung von BSG vom 2.11.2000 - B 11 AL 87/99 R = SozR 3-4100 § 141b Nr 21).

Rechtlicher Schwerpunkt: Insolvenzgeld/Konkursausfallgeld

21.07.2005, B 11a/11 AL 37/04 R
LSG SN, 25.03.2004, L 3 AL 218/02

Eine pauschale Erhöhung des Bemessungsentgelts ist nach § 434c Abs 1 SGB 3 auch vorzunehmen, wenn das Arbeitslosengeld auf Grund des Bestandsschutzes iS von § 133 SGB 3 nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht bemessen wird.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

30.06.2005, B 7a/7 AL 98/04 R
LSG NW, 03.11.2004, L 12 AL 4/04

Ein über 58jähriger Arbeitsloser, der Arbeitslosengeld unter den erleichterten Voraussetzungen des § 428 SGB 3 bezieht, genügt den Anforderungen an seine objektive Verfügbarkeit (Erreichbarkeit), wenn er einen Postnachsendeantrag gestellt hat (Abgrenzung zu BSG vom 14.3.1996 - 7 RAr 38/95 = SozR 3-4100 § 103 Nr 16; BSG vom 28.11.1996 - 7 RAr 30/95 = SozR 3-4100 § 249e Nr 9).

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

30.06.2005, B 7a/7 AL 92/04 R
LSG MV, 21.06.2004, L 2 AL 53/02

Es ist nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe lediglich die Eigenheimzulage und nicht auch den steuerlichen Abzugsbetrag gemäß § 10e EStG privilegiert hat.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe

30.06.2005, B 7a/7 AL 74/04 R
LSG BB, 25.06.2004, L 8 AL 17/03

Werbungskosten iS des Einkommensteuerrechts sind bei dem auf die Berufsausbildungsbeihilfe anzurechnenden Einkommen des Auszubildenden insoweit einkommensmindernd zu berücksichtigen, als sie bei der Ermittlung der Leistungshöhe nicht bereits als Bedarf zu Grunde gelegt worden sind.

Rechtlicher Schwerpunkt: Berufsausbildungsbeihilfe

30.06.2005, B 7a/7 AL 72/04 R
LSG NW, 15.07.2004, L 8 AL 495/03

Die Herabsetzung des Bemessungsentgelts wegen in der Person des Arbeitslosen liegender Gründe beim Wechsel vom Arbeitslosengeld- zum Arbeitslosenhilfebezug setzt regelmäßig keine Änderung der Verhältnisse voraus (Abgrenzung zu BSG vom 21.10.2003 - B 7 AL 4/03 R = SozR 4-4300 § 200 Nr 1).

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe

25.05.2005, B 11a/11 AL 81/04 R
LSG BW, 18.11.2004, L 12 AL 2249/04

Die unverschuldete Unkenntnis von der Obliegenheit zur frühzeitigen Meldung schließt eine Minderung des Arbeitslosengeldes aus.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

25.05.2005, B 11a/11 AL 73/04 R
LSG NW, 16.09.2004, L 9 AL 102/03

Die AlhiV 2002 ist insoweit nicht ermächtigungskonform, als sie keine allgemeine Härteklausel enthält (Anschluss an BSG vom 9.12.2004 - B 7 AL 30/04 R = SozR 4-4300 § 193 Nr 2).

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe

25.05.2005, B 11a/11 AL 61/04 R
LSG SN, 06.05.2004, L 3 AL 275/03

Eine Arbeitslosmeldung wirkt bei einer bis zu sechswöchigen Unterbrechung der Arbeitslosigkeit gemäß § 122 Abs 2 Nr 1 SGB 3 mit der Folge weiter, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld wieder auflebt, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verfallsfristregelung des § 147 Abs 2 SGB 3 greift nicht wegen einer derartigen Unterbrechung ein.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld