10.05.2007, B 7a AL 12/06 R
LSG TH, 03.11.2005, L 3 AL 28/04 ✗
Orientierung
Bei der Änderung der Lohnsteuerkarte zum Beginn eines Jahres, in dem der Alg-Anspruch erst entstanden ist, handelt es sich nicht um den Fall eines Lohnsteuerklassenwechsels iS des § 137 Abs 4 SGB III.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
25.04.2007, B 12 AL 2/06 R
LSG NW, 12.06.2006, L 19 AL 202/05 ✗
Orientierung
Durchgeführt ist ein Vorverfahren erst dann, wenn im Anschluss an eine Nachprüfung der mit dem Widerspruch angefochtenen Verwaltungsentscheidung ein auf diese bezogener Widerspruchsbescheid ergangen ist.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
21.03.2007, B 11a AL 9/06 R
LSG NW, 29.11.2005, L 1 AL 11/05 ✓
Ehemalige Berufssoldaten, die nach Erreichen einer Altersgrenze eine Versorgung beziehen und deshalb in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei sind, gehören nicht zum begünstigten Personenkreis des AltTZG 1996.
Rechtlicher Schwerpunkt: Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
21.03.2007, B 11a AL 53/06 R
LSG NW, 22.08.2006, L 1 AL 23/06 ✓
Orientierung
Eine Erledigungsgebühr im Widerspruchsverfahren verlangt regelmäßig eine Tätigkeit, die über die bloße Einlegung und Begründung des Widerspruchs hinausgeht.
Rechtlicher Schwerpunkt: Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
21.03.2007, B 11a AL 49/06 R
LSG BB, 14.09.2005, L 30 AL 112/02 ✓
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld mindert sich um die Tage des vorhergehenden Leistungsbezugs in einem anderen Mitgliedstaat, wenn die Versicherungszeiten schon zu einer Leistung gleicher Art geführt hatten (Anschluss an EuGH vom 8.7.1992 - C-102/91 = EuGHE I 1992, 4341 = SozR 3-6050 Art 71 Nr 3 - Knoch). Die Anspruchsdauer verlängert sich nicht um die Restdauer des Anspruchs aus dem anderen Mitgliedstaat.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
21.03.2007, B 11a AL 43/06 R
LSG NW, 22.06.2006, L 8 AL 40/05 ✓
Orientierung
Ein besonderer (verfassungsrechtlicher) Vertrauensschutz für die Betroffenen der sog "58er Regelung" besteht nach Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II nicht.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe
21.03.2007, B 11a AL 31/06 R
LSG NW, 28.03.2006, L 1 AL 8/06 ✓
Die unentgeltliche Tätigkeit für einen Arbeitgeber im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung begründet kein die Arbeitslosigkeit ausschließendes leistungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
21.03.2007, B 11a AL 21/06 R
LSG SH, 10.02.2006, L 3 AL 83/05 ✗
Orientierung
Für den Rechtsgrundsatz, dass die Vermögensinhaberschaft im Rahmen des bestehenden Sozialrechtsverhältnisses von dem vom Arbeitslosen gesetzten Rechtsschein abhängt, gibt es keine Rechtsgrundlage.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe
21.03.2007, B 11a AL 15/06 R
LSG NB, 28.02.2006, L 7 AL 22/05 ZVW ✗
Entscheidet sich der in seiner Liquidität eingeschränkte Beitragsschuldner in Kenntnis der Beitragspflicht für die teilweise Erfüllung von Ansprüchen der Arbeitnehmer und gegen eine Zahlung fälliger Beiträge, sind die Beiträge vorsätzlich im Sinne des § 25 Abs 1 S 2 SGB 4 vorenthalten (Anschluss an BGH vom 20.3.2003 - III ZR 305/01 = NJW-RR 2003, 966).
Rechtlicher Schwerpunkt: Insolvenzgeld/Konkursausfallgeld
21.03.2007, B 11a AL 11/06 R
LSG BB, 25.01.2006, L 30 AL 110/05 ✗
Der für den Anspruch auf Überbrückungsgeld erforderliche enge zeitliche Zusammenhang zwischen dem Bezug von Entgeltersatzleistungen und der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bleibt auch dann gewahrt, wenn die Bewilligung der Entgeltersatzleistung teilweise rückwirkend aufgehoben wird.
Rechtlicher Schwerpunkt: Gründungszuschuss/Überbrückungsgeld
08.02.2007, B 7a AL 38/06 R
LSG NW, 06.04.2006, L 19 AL 161/05 ✓
1. Die Neuregelung des Arbeitslosengeldbemessungsrechts ab 1.1.2005 macht für laufende Fälle eine Anpassung an das neue Recht erforderlich, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
2. Das frühere (wöchentliche) Bemessungsentgelt (= durchschnittliches Bruttoentgelt im Bemessungszeitraum) ist auf ein tägliches Bemessungsentgelt umzustellen, indem der frühere, gerundete Betrag (= Bemessungsentgelt nach altem Recht) durch 7 geteilt wird.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
08.02.2007, B 7a AL 36/06 R
LSG BW, 30.08.2005, L 13 AL 1226/05 ✗
Orientierung
Parallelentscheidung zu B 7a AL 22/06 R
Rechtlicher Schwerpunkt: Entgeltsicherung
08.02.2007, B 7a AL 34/06 R
LSG HE, 14.12.2005, L 6 AL 1265/02 ✗
1. Laufende Mietkosten eines Pkw-Stellplatzes zählen in der Regel nicht zum Leistungskatalog der Kraftfahrzeughilfe; der Begriff der besonderen Härte in § 9 Abs 1 S 1 Nr 2 KfzHV ist eng auszulegen (Anschluss an BSG vom 29.7.1993 - 11/9b RAr 27/92 = SozR 3-4100 § 56 Nr 10).
2. Die Leistungen der Kraftfahrzeughilfe dienen auch bei einer größeren Familie nicht dazu, angespannte Einkommensverhältnisse auszugleichen.
Rechtlicher Schwerpunkt: Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), Teil 1 / Reha
08.02.2007, B 7a AL 28/06 R
LSG BB, 01.09.2005, L 28 AL 185/04 ✗
Orientierung
Bei der nachträglichen Vertragserfüllung des § 134 Abs 1 Satz 2 SGB III setzt die Einbeziehung höherer Arbeitsentgelte bei der Bemessung des Alg in der ersten Alternative (nachträglicher Zufluss) zwingend voraus, dass die ausstehenden Beträge tatsächlich, wenn auch erst nach dem Ausscheiden des Arbeitslosen aus dem Beschäftigungsverhältnis, zugeflossen sind.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
08.02.2007, B 7a AL 22/06 R
LSG BW, 17.03.2006, L 8 AL 2899/04 ✗
1. Die Bundesagentur für Arbeit war verpflichtet, einen über 50jährigen Arbeitslosen bei der Arbeitslosmeldung im Februar 2003 auf das mit Wirkung zum 1.1.2003 neu in das SGB 3 eingefügte Förderinstrument der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer hinzuweisen.
2. Unterblieb ein entsprechender Hinweis bei der Arbeitslosmeldung, so hat die Bundesagentur für Arbeit im Regelfall eine verspätete, nach Aufnahme des neuen Beschäftigungsverhältnisses erfolgte, Antragstellung auf Entgeltsicherungsleistungen zuzulassen.
Rechtlicher Schwerpunkt: Entgeltsicherung
08.02.2007, B 7a AL 2/06 R
LSG SN, 03.11.2005, L 3 AL 259/03 ✗
Die Einschränkung des § 330 Abs 1 Alt 2 SGB 3, dass ein unanfechtbarer Verwaltungsakt nur mit Wirkung für die Zeit nach dem Entstehen der ständigen Rechtsprechung zurückzunehmen ist, gilt dann nicht, wenn der Antrag im Zugunstenverfahren vor diesem Zeitpunkt gestellt worden ist.
Rechtlicher Schwerpunkt: Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
14.12.2006, B 7a AL 54/05 R
LSG SN, 19.05.2005, L 2 AL 1/02 ✓
Orientierung
Auch bei der nachträglichen Vertragserfüllung des § 134 Abs 1 Satz 2 SGB III setzt eine Einbeziehung höherer Arbeitsentgelte bei der Bemessung des Alg in der 1. Alternative (nachträglicher Zufluss) zwingend voraus, dass die ausstehenden Beträge tatsächlich, wenn auch erst nach dem Ausscheiden des Arbeitslosen aus dem Beschäftigungsverhältnis, zugeflossen sind.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
05.12.2006, B 11a AL 43/05 R
LSG SN, 19.05.2005, L 2 AL 2/02 ✓
Der Anwendungsbereich des § 134 Abs 1 S 2 Alt 2 SGB 3 idF des AFRG ist auf Fälle beschränkt, in denen die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers die alleinige Ursache des unterbliebenen Zuflusses des Arbeitsentgelts ist.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
05.12.2006, B 11a AL 3/06 R
LSG HE, 18.11.2005, L 7/10 AL 465/03 ✗
1. Ausstrahlung nach § 4 SGB 4 liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer im Ausland in einen rechtlich verselbständigten Betrieb eingegliedert ist und dieser das Arbeitsentgelt zahlt (Fortführung von BSG Urteil vom 7.11.1996 - 12 RK 79/94 = BSGE 79, 214 = SozR 3-2400 § 5 Nr 2).
2. Zur Bedeutung der Weisungsverhältnisse und der Entgeltzahlungsabwicklung bei Entsendung aus einem inländischen Unternehmen in einen ausländischen unselbständigen Betrieb.
Rechtlicher Schwerpunkt: Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)
05.12.2006, B 11a AL 19/05 R
[Sprungrevision] •
1. Bei der Bemessung des Insolvenzgeldes ist die monatliche Beitragsbemessungsgrenze noch nicht zu berücksichtigen, wenn der Insolvenzgeld-Zeitraum im Jahr 2003 liegt.
2. Vor der Ergänzung des § 183 SGB 3 um eine Regelung zur Entgeltumwandlung unterlagen umgewandelte Entgeltansprüche nicht dem Schutz der Insolvenzgeld-Versicherung.
Rechtlicher Schwerpunkt: Insolvenzgeld/Konkursausfallgeld
05.12.2006, B 11a AL 17/06 R
LSG BY, 15.07.2005, L 8 AL 476/04 ✓
Orientierung
Parallelentscheidung zu B 11a AL 19/05 R
Rechtlicher Schwerpunkt: Insolvenzgeld/Konkursausfallgeld
13.09.2006, B 12 AL 1/05 R
LSG BY, 25.06.2004, L 8 AL 39/03 ✗
Der Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge entsteht und verjährt nicht, solange dem Berechtigten gegenüber durch Verwaltungsakt verbindlich das Bestehen von Versicherungspflicht festgestellt ist.
Rechtlicher Schwerpunkt: Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)
13.09.2006, B 11a AL 53/05 R
LSG NW, 21.07.2005, L 9 AL 177/04 ✓
Orientierung
1. Die Verwertung einer Versicherungen ist nicht "offensichtlich unwirtschaftlich" im Sinne des § 1 Abs 3 Nr 6 AlhiV 2002, wenn der Rückkaufswerte höher als die eingezahlte Summe der Beiträge ist.
2. Die AlhiV 2002 in der ab 1. Januar 2003 geltenden Fassung steht nicht mit der Ermächtigungsgrundlage des § 206 Nr 1 SGB III in Einklang, weil sie keine allgemeine Härteklausel (mehr) enthält.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe
13.09.2006, B 11a AL 33/05 R
LSG BY, 28.04.2005, L 11 AL 256/04 ✓
Bei der Berechnung des Bemessungsentgelts ist der den Arbeitslosengeldbezug ersetzende Unterhaltsgeldvorbezug für die Zeit nach dem 1.1.1998 wegen einer Parallelität der Interessenlage in entsprechender Anwendung des § 133 Abs 1 SGB 3 (idF des SGB3uaÄndG 2) dem Arbeitslosengeld-/Arbeitslosenhilfevorbezug gleichzustellen (Anschluss an und Fortentwicklung von BSG vom 21.10.2003 - B 7 AL 84/02 R = SozR 4-4300 § 133 Nr 1 und vom 1.6.2006 - B 7a AL 86/05 R = SozR 4-4300 § 133 Nr 3).
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
13.09.2006, B 11a AL 19/06 R
LSG SH, 06.07.2007, L 3 AL 125/06 ZVW ✗
Orientierung
Für den Rechtsgrundsatz, dass die Vermögensinhaberschaft im Rahmen des bestehenden Sozialrechtsverhältnisses von dem vom Arbeitslosen gesetzten Rechtsschein abhängt, gibt es keine Rechtsgrundlage.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe
13.09.2006, B 11a AL 13/06 R
LSG SH, 24.02.2006, L 3 AL 14/05 ✗
Orientierung
Für den Rechtsgrundsatz, dass die Vermögensinhaberschaft im Rahmen des bestehenden Sozialrechtsverhältnisses von dem vom Arbeitslosen gesetzten Rechtsschein abhängt, gibt es keine Rechtsgrundlage.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe
05.09.2006, B 7a AL 88/05 R
LSG BY, 15.11.2005, L 11 AL 215/05 ✗
Übt ein Arbeitsloser während des Bezugs von Arbeitslosengeld zusammen weniger als 15 Stunden wöchentlich zwei Nebentätigkeiten aus, von denen er eine bereits vor der Arbeitslosigkeit verrichtet hat, und ist diese nach den gesetzlichen Regelungen über die Anrechnung von Nebeneinkommen (bestimmte Dauer innerhalb eines Referenzzeitraums) privilegiert, stehen ihm kumulativ zwei gesetzliche Freibeträge zu.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
05.09.2006, B 7a AL 70/05 R
LSG HE, 27.06.2005, L 7/10 AL 897/02 ✗
Zur Korrektur der Dauer eines bestandskräftig festgestellten Arbeitslosengeldanspruchs wegen fehlender Beratung des Arbeitsamtes (jetzt: Agentur für Arbeit) durch Verschiebung des Antrags auf einen späteren Zeitpunkt.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
05.09.2006, B 7a AL 66/05 R
LSG BW, 19.07.2005, L 9 AL 1290/03 ✗
Orientierung
Im Regelfall setzt die Herabsetzung des Bemessungsentgelts mit Beginn eines neuen Bewilligungszeitraums beim Bezug von Alhi wegen in der Person des Arbeitslosen liegender Gründe nach § 200 Abs 2 SGB III keine Änderung der Verhältnisse voraus.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe
05.09.2006, B 7a AL 62/05 R
LSG BB, 13.04.2005, L 30 AL 9/03 ✓
1. Das Unterhaltsgeld nach den "Richtlinien für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanzierte zusätzliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des Bundes" (ESF-Richtlinien) ist keine Leistung der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB 3, so dass der Nachrang der Leistungspflicht der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 22 Abs 1 SGB 3 nicht eintritt.
2. Die ESF-Richtlinien stellen als Bestandteil einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit abstrakt generelle Leistungsbestimmungen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zu Gunsten Dritter dar.
Rechtlicher Schwerpunkt: Sonderprogramm
05.09.2006, B 7a AL 38/05 R
LSG NW, 21.02.2005, L 19 (12) AL 324/04 ✗
Wann die Ansparrücklage eines selbstständig Tätigen steuerlich gewinnerhöhend berücksichtigt wird, ist für die Anrechnung von Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld nicht maßgeblich; entscheidend ist, wann das dieser Rücklage zugrunde liegende Einkommen erarbeitet wurde.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
05.09.2006, B 7a AL 14/05 R
LSG BY, 11.03.2004, L 9 AL 321/01 ✗
Ein Bewerbungsschreiben ist einer Nichtbewerbung gleichzusetzen und kann damit sperrzeitauslösend sein, wenn es für den Bewerber erkennbar geeignet ist, dass ihn ein verständiger Arbeitgeber schon wegen des Inhalts oder der Form des Bewerbungsschreibens aus dem Bewerbungsverfahren ausscheidet.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe
13.07.2006, B 7a AL 32/05 R
LSG NW, 31.01.2005, L 19 (9) AL 88/03 ✗
Tritt der Arbeitgeber durch einen Betriebsübergang (§ 613a BGB) in die Rechte und Pflichten eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ein, so sind ihm die bei dem früheren Arbeitgeber zurückgelegten Beschäftigungszeiten bei der Beurteilung der Erstattungspflicht nach § 128 Abs 1 AFG auch dann zuzurechnen, wenn noch der Betriebsveräußerer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat (Anschluss an BSG vom 18.9.1997 - 11 RAr 55/96 = SozR 3-4100 § 128 Nr 3).
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
13.07.2006, B 7a AL 24/05 R
LSG HE, 13.10.2004, L 6 AL 465/02 ✗
Die Abzweigung zu Gunsten eines Dritten, der mehreren Kindern des Leistungsempfängers Unterhalt gewährt, verlangt eine ausdrückliche Aufteilung des Abzweigungsbetrages bezogen auf jedes Kind.
Rechtlicher Schwerpunkt: Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)
13.07.2006, B 7a AL 16/05 R
LSG BY, 27.05.2004, L 10 AL 199/02 ✗
Die Wirkung der Arbeitslosmeldung erlischt mit der Aufnahme einer nichtangezeigten Beschäftigung (Schwarzarbeit), soweit durch diese Beschäftigung die Arbeitslosigkeit des Antragstellers entfällt, ohne dass es auf den zeitlichen Umfang der Beschäftigung ankommt.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
12.07.2006, B 11a AL 73/05 R
LSG HE, 09.09.2005, L 7/10 AL 184/04 ✓
Orientierung
Arbeitnehmer können sich auf einen wichtigen Grund iS des § 144 Abs 1 SGB III berufen, wenn die (nahtlose) Aufnahme einer befristeten Beschäftigung mit einem Wechsel in ein anderes Berufsfeld und der damit verbundenen Erlangung zusätzlicher Fertigkeiten verbunden ist.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
12.07.2006, B 11a AL 57/05 R
LSG ST, 17.08.2005, L 2 AL 70/03 ✓
Orientierung
Arbeitnehmer können sich auf einen wichtigen Grund iS des § 144 Abs 1 SGB III berufen, wenn die (nahtlose) Aufnahme einer befristeten Beschäftigung mit einem Wechsel in ein anderes Berufsfeld und der damit verbundenen Erlangung zusätzlicher Fertigkeiten verbunden ist.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
12.07.2006, B 11a AL 55/05 R
LSG SH, 22.07.2005, L 3 AL 48/04 ✗
Der Arbeitslose hat einen wichtigen Grund für die Lösung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zur Aufnahme eines befristeten Arbeitsverhältnisses, wenn mit dem Wechsel in ein anderes Berufsfeld eine Erweiterung der beruflichen Einsatzmöglichkeiten verbunden ist.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
12.07.2006, B 11a AL 47/05 R
LSG NW, 09.06.2005, L 9 AL 153/04 ✓
1. Ein Arbeitnehmer kann sich auf einen - die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe ausschließenden - wichtigen Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung berufen, wenn ihm ansonsten eine rechtmäßige Arbeitgeberkündigung aus nicht verhaltensbedingten Gründen zum gleichen Zeitpunkt droht (Weiterentwicklung von BSG vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R = BSGE 95, 232 = SozR 4-4300 § 144 Nr 11).
2. Der Senat erwägt, für Streitfälle ab dem 1.1.2004 unter Heranziehung der Grundsätze des § 1a KSchG auf eine ausnahmslose Prüfung der Rechtmäßigkeit der Arbeitgeberkündigung zu verzichten, wenn die Abfindungshöhe die in § 1a Abs 2 KSchG vorgesehene nicht überschreitet.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
01.06.2006, B 7a AL 86/05 R
LSG TH, 28.09.2005, L 3 AL 681/04 ✗
Der Bezug von Unterhaltsgeld bzw Anschlussunterhaltsgeld innerhalb von 3 Jahren vor Erwerb eines Arbeitslosengeldanspruchs führt jedenfalls dann nicht zur Bemessung des Arbeitslosengeldes nach dem Bemessungsentgelt des Unterhaltsgeldes bzw Anschlussunterhaltsgeldes, wenn zum Zeitpunkt dieser Leistungen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr bestand und dem Bezug des Unterhaltsgeldes nicht der Bezug von Arbeitslosenhilfe vorausging.
Rechtlicher Schwerpunkt: Unterhaltsgeld
01.06.2006, B 7a AL 76/05 R
LSG HH, 04.05.2005, L 5 AL 37/02 ✗
1. Bei Aufnahme einer Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche, die der Arbeitslose, der Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe bezieht, der Bundesagentur nicht unverzüglich mitteilt, verliert die Arbeitslosmeldung als Anspruchsvoraussetzung endgültig ihre Wirkung; ohne erneute Arbeitslosmeldung lebt die Wirkung nicht wieder auf.
2. Unterlässt ein Antragsteller vorsätzlich oder grob fahrlässig die Mitteilung wesentlicher geänderter Umstände, die er bei Antragstellung noch anders angegeben hatte, die aber vor Erlass des Bewilligungsbescheids eingetreten sind, so ist dieses Unterlassen bei der Rücknahme der Leistungsbewilligung wegen anfänglicher Rechtswidrigkeit der unrichtigen oder unvollständigen Angabe gleichzusetzen.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
01.06.2006, B 7a AL 6/05 R
LSG NW, 16.11.2004, L 1 AL 55/03 ✗
1. Zur Frage, ob Unterhaltsgeld seit 1.1.2003 nur dann gewährt werden kann, wenn der Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme bedürftig ist.
2. Bei Vorbezug von Anschlussunterhaltsgeld ist eine Bedürftigkeitsprüfung nicht erforderlich.
Rechtlicher Schwerpunkt: Unterhaltsgeld
01.06.2006, B 7a AL 34/05 R
LSG BW, 27.09.2004, L 5 AL 645/04 ✓
Zur Frage, ob die Ausweitung einer bereits ausgeübten Nebentätigkeit als Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch Überbrückungsgeld gefördert werden kann.
Rechtlicher Schwerpunkt: Gründungszuschuss/Überbrückungsgeld
01.06.2006, B 7a AL 26/05 R
LSG BW, 19.07.2004, L 3 AL 1973/03 ✗
Orientierung
Die Wirksamkeit einer Rechtsfolgenbelehrung für den Fall der Weigerung, an einer vorgeschlagenen Bildungsmaßnahme teilzunehmen, setzt voraus, dass sie konkret, richtig und vollständig ist und dem Arbeitslosen in verständlicher Form zutreffend erläutert, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen sich aus der Weigerung, an der vorgeschlagenen Bildungsmaßnahme teilzunehmen, für ihn ergeben, wenn für die Weigerung kein wichtiger Grund vorliegt.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
24.05.2006, B 11a AL 7/05 R
LSG BW, 09.12.2004, L 5 AL 834/04 ✗
1. Macht der Arbeitslose im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung geltend, ein auf seinen Namen lautendes Sparguthaben sei nicht als sein Vermögen zu berücksichtigen, da es an einen Dritten abgetreten sei, kann sich die Arbeitsverwaltung nicht auf die Feststellung beschränken, der Arbeitslose müsse sich am Rechtsschein der Kontoinhaberschaft festhalten lassen. Ob und mit welchem Inhalt die behauptete Abtretung vorgenommen worden ist, ist vielmehr im Einzelnen aufzuklären.
2. Bei rückwirkender Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe und Rückforderung der Leistung trifft zwar den Leistungsträger grundsätzlich die Beweislast für die Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Bewilligungsbescheides; ergibt sich jedoch nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten, dass der Sphäre des Arbeitslosen zuzuordnende Vorgänge nicht aufklärbar sind, geht dies zu dessen Lasten.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe
24.05.2006, B 11a AL 69/05 R
LSG BB, 16.03.2004, L 14 AL 54/01 ✓
Orientierung
Für Ansprüche auf Alhi, die vor dem 1. Januar 2001 entstanden waren, bleiben Arbeitsentgelte, die einmalig gezahlt werden, bei der Bemessung nach § 200 außer Betracht.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe
24.05.2006, B 11a AL 49/05 R
LSG HE, 13.06.2005, L 7/10 AL 1217/02 ✗
Orientierung
Allein die Publizität eines Treuhandkontos oder ihr Fehlen entscheiden nicht darüber, als wessen Vermögen das Kontoguthaben zu behandeln ist. Ein Rechtsgrundsatz diesen Inhaltes kann der zivilgerichtlichen Rechtsprechung zum Widerspruchsrecht des Treugebers nach § 771 Zivilprozessordnung (ZPO) bei verdeckten Treuhandverhältnissen nicht entnommen werden.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe
24.05.2006, B 11a AL 45/05 R
LSG NW, 20.06.2005, L 19 (9) AL 5/04 ✗
Orientierung
Parallelentscheidung zu B 11a AL 21/05 R
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
24.05.2006, B 11a AL 21/05 R
LSG NW, 26.01.2005, L 12 AL 5/04 ✗
Orientierung
§ 143a Abs 1 Satz 4 SGB III erfasst seiner Entstehungsgeschichte nach die Fälle, in denen die ordentliche Kündigung für den Arbeitgeber vertraglich grundsätzlich ausgeschlossen ist und nur für Fälle (wieder) eröffnet wird, bei denen eine Abfindung gezahlt wird. Dies betrifft vor allem Fallgestaltungen, in denen dem Arbeitgeber tarifvertraglich die ordentliche Kündigung nur noch für den Fall des Bestehens eines Sozialplans vorbehalten ist und der Sozialplan für den betroffenen Arbeitnehmer eine Abfindung vorsieht.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
06.04.2006, B 7a/7 AL 86/04 R
LSG NB, 23.10.2001, L 7 AL 182/98 ✗
Orientierung
Ausschließlich Zeiten eines auf Grund des deutschen Wehrpflichtgesetzes bei einem deutschen Hoheitsträger abgeleisteten Wehrdienstes können leistungsrechtlich relevante Zeiten des Wehrdienstes im Sinne des Arbeitsförderungsrechts sein.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld