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2012nach oben

06.12.2012, B 11 AL 11/11 R
LSG SN, 09.03.2011, L 1 AL 51/07

Hat ein Arbeitnehmer aufgrund eines Insolvenzereignisses bereits Insolvenzgeld für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses erhalten und hat der Arbeitgeber danach zu keinem Zeitpunkt die Fähigkeit wiedererlangt, seine fälligen Geldschulden im Allgemeinen erfüllen zu können, kann ein den Anspruch auf erneutes Insolvenzgeld auslösendes Insolvenzereignis nicht eintreten. Dies gilt auch dann, wenn vor der Eröffnung eines zweiten Insolvenzverfahrens ein Insolvenzplanverfahren ohne Überwachung der Planerfüllung durchgeführt worden ist (Weiterführung von BSG vom 29.5.2008 - B 11a AL 57/06 R = BSGE 100, 282 = SozR 4-4300 § 183 Nr 9).

Rechtlicher Schwerpunkt: Insolvenzgeld/Konkursausfallgeld

06.12.2012, B 11 AL 10/11 R
LSG SN, 09.03.2011, L 1 AL 241/06

Orientierung

Parallelentscheidung zu B 11 AL 11/11 R

Rechtlicher Schwerpunkt: Insolvenzgeld/Konkursausfallgeld

29.08.2012, B 11 AL 22/11 R
[Sprungrevision]

1. Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben auch Auszubildende, die zu ihrer Ausbildung zeitweise außerhalb des Haushalts der Eltern in einem Wohnheim untergebracht sind.

2. Der Ausschluss der Förderung "allein für die Dauer des Berufsschulunterrichts in Blockform" steht einem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe für Zeiten nicht entgegen, in denen sowohl außer- oder überbetriebliche Ausbildungen als auch Berufsschulunterricht in Blockform stattfinden.

Rechtlicher Schwerpunkt: Berufsausbildungsbeihilfe

04.07.2012, B 11 AL 9/11 R
LSG NB, 30.03.2011, L 7 AL 131/08

1. Bei der Bestimmung des Bemessungsrahmens für das Arbeitslosengeld ist die Zeit der Zugehörigkeit zu einer Transfergesellschaft bei "Kurzarbeit Null" mit Bezug von Transfer-Kurzarbeitergeld in der Regel als Zeit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung anzusehen.

2. Der Bemessung des Arbeitslosengelds von Arbeitslosen, die im Bemessungsrahmen in einer Transfergesellschaft mit Bezug von Transfer-Kurzarbeitergeld beschäftigt waren, ist das für die Höhe des Transfer-Kurzarbeitergelds maßgebende Arbeitsentgelt zugrunde zu legen.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

04.07.2012, B 11 AL 21/11 R
LSG BY, 15.06.2011, L 10 AL 225/09

Ist für die Bemessung des Arbeitslosengelds ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, so kommt es für die Zuordnung zur jeweiligen Qualifikationsgruppe in erster Linie darauf an, ob der Arbeitslose über den für die angestrebte Beschäftigung erforderlichen Berufsabschluss verfügt.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

04.07.2012, B 11 AL 20/10 R
LSG TH, 23.09.2009, L 10 AL 143/06

Orientierung

Nach Transfer-Kurzarbeitergeld bemisst sich das Arbeitslosengeld nach dem für die Höhe des Transfer-Kurzarbeitergelds maßgebende Arbeitsentgelt.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

04.07.2012, B 11 AL 16/11 R
LSG NW, 30.06.2011, L 16 (1) AL 33/09

Aus einem während des Bezugs von Alg fortbestehenden Arbeitsverhältnis kann keine (neue) Anwartschaft entstehen, wenn es nach den tatsächlichen Verhältnissen an dem beiderseitigen Willen der Arbeitsvertragsparteien fehlt, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen, und der Arbeitgeber seine (arbeitsrechtliche) Verfügungsmöglichkeit nicht mehr wahrnimmt oder wahrnehmen kann.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

02.05.2012, B 11 AL 6/11 R
LSG BW, 16.02.2011, L 3 AL 712/09

1. Schließt ein Arbeitnehmer angesichts einer drohenden betriebsbedingten Kündigung einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung, die sich im Rahmen des § 1a Kündigungsschutzgesetz hält, so steht ihm ein wichtiger Grund zur Seite, der eine Sperrzeit ausschließt, es sei denn, es liegt eine Gesetzesumgehung (zB offenkundige Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Kündigung) vor (Fortführung von BSG vom 12.7.2006 - B 11a AL 47/05 R = BSGE 97, 1 = SozR 4-4300 § 144 Nr 13).

2. Das gilt auch für einen ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer, wenn ihm eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung droht.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

02.05.2012, B 11 AL 23/10 R
LSG BW, 28.05.2010, L 12 AL 4265/09

Der Widerspruch ist auch dann erfolgreich iS des § 63 Abs 1 SGB 10, wenn er sich gegen eine vorläufige Leistungsablehnung richtet und im Widerspruchsbescheid eine endgültige Leistungsbewilligung erfolgt (Anschluss an BSG vom 19.10.2011 - B 6 KA 35/10 R = SozR 4-1300 § 63 Nr 16).

  • Kostenrecht

Rechtlicher Schwerpunkt: Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

02.05.2012, B 11 AL 18/11 R
LSG HE, 11.02.2011, L 7 AL 44/10

Die Sperrzeit richtet sich nach dem Recht, das im Zeitpunkt des sie begründenden Ereignisses gegolten hat; unerheblich ist, wenn die Verwaltung erst unter Geltung des neuen Rechts entschieden hat oder dass die Sperrzeit zum Teil in diesen Zeitraum fällt (Fortführung von BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 10/08 R = SozR 4-4300 § 144 Nr 19).

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

22.02.2012, B 11 AL 4/11 R
LSG NW, 03.09.2010, L 4 (15) U 228/09

Bei der Berechnung der Insolvenzgeld-Umlage sind auch die Entgelte beurlaubter Beamter, die bei einer Gesellschaft privaten Rechts als Arbeitnehmer beschäftigt und Versicherte im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung waren (§ 360 SGB 3 aF), zu berücksichtigen, selbst wenn für sie keine Gefahr des Lohnausfalls bei Insolvenz des Unternehmers bestand.

Rechtlicher Schwerpunkt: Insolvenzgeld/Konkursausfallgeld

22.02.2012, B 11 AL 26/10 R
LSG BW, 22.06.2010, L 13 AL 4524/09

Orientierung

Parallelentscheidung zu B 11 AL 7/11

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

2011nach oben

30.11.2011, B 11 AL 7/11 R
LSG RP, 28.01.2011, L 1 AL 38/10

Die Verfügbarkeit einer schwangeren Arbeitslosen entfällt nicht allein dadurch, dass ihr ein ärztliches Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs 1 MuSchG erteilt wird.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

30.11.2011, B 11 AL 7/10 R
LSG SH, 05.12.2008, L 3 AL 11/07

Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen können in Fällen der Leistungsausführung durch ein Persönliches Budget nicht allein deshalb verweigert werden, weil es sich bei der konkret gewählten Einrichtung nicht um eine anerkannte Werkstatt handelt.

Rechtlicher Schwerpunkt: Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), Teil 1 / Reha

30.11.2011, B 11 AL 37/10 R
LSG NB, 25.10.2010, L 11 AL 149/07

Orientierung

Parallelentscheidung zu B 11 AL 7/11

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe

30.11.2011, B 11 AL 22/10 R
LSG BW, 19.05.2010, L 3 AL 3121/06

Kündigt der Insolvenzverwalter das Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers, für den dem Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Eingliederungszuschuss gewährt worden ist, und verlangt die BA deswegen Rückzahlung des Zuschusses, ist die Rückzahlungsverpflichtung keine sonstige Masseverbindlichkeit.

  • Insolvenzordnung

Rechtlicher Schwerpunkt: Existenzgründungszuschuss

25.08.2011, B 11 AL 34/10 R
LSG NW, 02.07.2007, L 12 AL 122/06

Orientierung

Parallelentscheidung zu B 11 AL 19/10 R

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

25.08.2011, B 11 AL 33/10 R
LSG RP, 26.09.2008, L 1 AL 78/07

Orientierung

Parallelentscheidung zu B 11 AL 19/10 R

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

25.08.2011, B 11 AL 32/10 R
LSG RP, 28.06.2007, L 1 AL 82/06

Orientierung

Parallelentscheidung zu B 11 AL 19/10 R

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

25.08.2011, B 11 AL 30/10 R
LSG NW, 11.08.2010, L 12 AL 47/09

1. Eine Sperrzeit bei Meldeversäumnis tritt auch dann ein, wenn sich der Arbeitslose aus Versehen einen Tag später als aufgefordert bei der Agentur für Arbeit meldet.

2. Die Sanktionsfolgen der Sperrzeit bei Meldeversäumnis, insbesondere das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum von einer Woche, sind nicht verfassungswidrig.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

25.08.2011, B 11 AL 19/10 R
LSG BB, 16.10.2007, L 12 AL 318/06

Wenn der Bemessungszeitraum infolge von Erziehungszeiten keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt enthält, verstößt die fiktive Bemessung des Arbeitslosengelds nach Qualifikationsgruppen nicht gegen Verfassungs- oder Gemeinschaftsrecht (Bestätigung und Weiterführung von BSG vom 29.5.2008 - B 11a AL 23/07 R = BSGE 100, 295 = SozR 4300 § 132 Nr 1).

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

25.08.2011, B 11 AL 13/10 R
LSG SN, 29.04.2009, L 1 AL 195/08

Bei fiktiver Bemessung des Arbeitslosengelds aufgrund Fehlens von ausreichenden Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum ist nicht die Bezugsgröße, die für den Ausbildungs- oder Wohnort galt (Bezugsgröße Ost), sondern die Bezugsgröße West zugrunde zu legen (Anschluss an und Fortführung von BSG vom 18.5.2010 - B 7 AL 49/08 R = SozR 4-4300 § 122 Nr 8).

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

12.05.2011, B 11 AL 25/10 R
LSG NW, 21.04.2010, L 1 AL 44/08

Reisekosten für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen eines Ausbildungsuchenden können nach § 45 S 2 Nr 2 SGB 3 in der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung auch dann übernommen werden, wenn keine versicherungspflichtige Beschäftigung, sondern ein öffentlich-rechtliches bzw beamtenrechtliches Dienstverhältnis begründet werden soll.

Rechtlicher Schwerpunkt: Förderung der Arbeitsaufnahme

12.05.2011, B 11 AL 24/10 R
LSG NB, 21.04.2010, L 7 AL 203/09

Zahlt ein nachrangig verpflichteter Träger Sozialleistungen, so tritt bei nachträglicher Gewährung einer vorrangigen Leistung die Erfüllungsfiktion nur ein, soweit Personenidentität der Leistungsempfänger besteht. Abweichendes bedarf einer gesetzlichen Regelung.

Rechtlicher Schwerpunkt: Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

12.05.2011, B 11 AL 17/10 R
LSG TH, 10.09.2008, L 10 AL 528/05

Die Kosten für Fahrten zu einem eigeninitiativ unternommenen Besuch des von der Bundesagentur für Arbeit eingerichteten Stelleninformationsservices (SIS) stellen keine förderbaren Reisekosten iS des § 45 S 2 Nr 2 SGB 3 in der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung dar.

Rechtlicher Schwerpunkt: Förderung der Arbeitsaufnahme

30.03.2011, B 12 AL 2/10 R
LSG SN, 24.09.2008, L 3 AL 193/07

Der Bezug von Unterhaltsgeld nach den ESF-Richtlinien unmittelbar vor Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit berechtigt nicht zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.

Rechtlicher Schwerpunkt: Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag

30.03.2011, B 12 AL 2/09 R
LSG NW, 05.10.2009, L 19 AL 74/08

Das auf Antrag begründete Versicherungspflichtverhältnis Selbstständiger in der Arbeitslosenversicherung endet bei länger als dreimonatigem Verzug mit der Beitragszahlung, ohne dass es zuvor eines gesonderten Hinweises auf den drohenden Verlust des Versicherungsschutzes bedarf.

Rechtlicher Schwerpunkt: Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag

30.03.2011, B 12 AL 1/10 R
LSG BW, 18.12.2009, L 8 AL 4794/07

1. Auch Selbstständige, die ihre Tätigkeit am 1.2.2006 bereits seit mehreren Jahren ausübten, waren bei Antragstellung bis 31.12.2006 zur Begründung eines Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung zugelassen, sofern sie den Tatbestand für diese freiwillige Weiterversicherung dem Grunde nach erfüllten.

2. Die zwischenzeitliche Ausübung einer versicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung schließt es aus, für die Prüfung des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag an eine davor (erstmalig) erfolgte Existenzgründung durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit anzuknüpfen.

Rechtlicher Schwerpunkt: Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag

01.03.2011, B 7 AL 9/09 R
LSG NW, 04.03.2009, L 12 AL 66/08

Orientierung

Eine unbillige Härte iS des § 130 Abs 3 Satz 1 Nr 2 SGB III liegt erst dann vor, wenn das Bemessungsentgelt aus dem erweiterten Bemessungsrahmen das um 10 % erhöhte Regelbemessungsentgelt übersteigt.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

01.03.2011, B 7 AL 6/10 R
LSG RP, 30.04.2009, L 1 AL 72/08

1. Die Unkündbarkeit eines Beamten steht bei Vorliegen besonderer Umstände einer Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten nicht entgegen.

2. Zur Gleichstellung eines Beamten, der seine Arbeitsstelle verloren hat und in einer Gesellschaft beschäftigt wird, die die Vermittlung ausgeschiedener Beamter zur Aufgabe hat.

Rechtlicher Schwerpunkt: Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), Teil 2 / SB

01.03.2011, B 7 AL 26/09 R
LSG BW, 15.07.2009, L 3 AL 5697/07

Der Bezug von Verletztengeld in den letzten 18 Monaten vor Entstehung des Arbeitslosengeldanspruchs ersetzt nicht die vom Gesetz geforderte Ausübung einer Erwerbstätigkeit gegen Entgelt für die Anerkennung eines höheren Freibetrags bei der Anrechnung von Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

01.03.2011, B 7 AL 2/10 R
LSG BY, 10.12.2008, L 10 AL 330/07 ZVW

Orientierung

Anders als bei einer fehlenden Begründung (§ 41 Abs 1 Nr 2 SGB X) kann im Falle eines (materiellen) Ermessensfehlers der Mangel in der Ermessensbetätigung nach § 39 Abs 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) im Klageverfahren nicht nachgeholt werden.

Rechtlicher Schwerpunkt: Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)

23.02.2011, B 11 AL 15/10 R
LSG SN, 16.12.2009, L 2 AL 79/07

Der Anspruch auf Anschluss-Übergangsgeld erlischt nicht endgültig mit Aufnahme einer Beschäftigung durch den Leistungsempfänger, sondern entsteht neu, wenn innerhalb des Dreimonatszeitraums nach Abschluss der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wieder Arbeitslosigkeit eintritt.

Rechtlicher Schwerpunkt: Übergangsgeld

23.02.2011, B 11 AL 14/10 R
LSG BW, 17.03.2010, L 3 AL 1212/09

Ein Arbeitgeber kann Förderleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (juris: AltTZG 1996) nur beanspruchen, wenn er die frei werdende Stelle selbst wiederbesetzt. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Unternehmen Teile eines Konzerns sind.

Rechtlicher Schwerpunkt: Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

23.02.2011, B 11 AL 11/10 R
[Sprungrevision]

Orientierung

Vergütungsanspruch nur bei Vermittlungserfolg (Beginn des Beschäftigungsverhältnisses) innerhalt des Geltungszeitraums des VGS

Rechtlicher Schwerpunkt: Vermittlungsgutschein

23.02.2011, B 11 AL 10/10 R
LSG SN, 03.12.2009, L 3 AL 10/07

Orientierung

Kein Vergütungsanspruch ohne Vermittlungsvertrag nach Übernahme von anderem Vermittler

Rechtlicher Schwerpunkt: Vermittlungsgutschein

2010nach oben

24.11.2010, B 11 AL 35/09 R
LSG BW, 04.11.2009, L 3 AL 337/07

Orientierung

Die Rechtsbeziehungen innerhalb eines als Treuhand bezeichneten Vertragsverhältnisses richten sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach den jeweiligen Absprachen (vgl BGH WM 1969, 935). Gemeinsames Merkmal rechtsgeschäftlicher Treuhandverhältnisse ist, dass dem Treuhänder nach außen hin eine Rechtsmacht eingeräumt ist, in deren Ausübung er im Innenverhältnis zum Treugeber als dem wirtschaftlichen Eigentümer durch eine schuldrechtliche Treuhandabrede beschränkt ist.

  • Treuhandvermögen

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe

24.11.2010, B 11 AL 30/09 R
LSG ST, 25.08.2009, L 2 AL 84/06

1. Bei der Bemessung des Arbeitslosengelds ist eine unbillige Härte erst anzunehmen, wenn das Bemessungsentgelt aus dem erweiterten Bemessungsrahmen das um 10 % erhöhte Bemessungsentgelt aus dem Regelbemessungsrahmen übersteigt.

2. Auf die Umstände des Einzelfalls und insbesondere die Gründe für das geringere Bemessungsentgelt im Regelbemessungsrahmen kommt es für die unbillige Härte nicht an.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

24.11.2010, B 11 AL 12/10 R
LSG BW, 16.07.2009, L 13 AL 2074/08

Bei der Berechnung der Höhe des Gründungszuschusses ist auf das zuletzt bewilligte Arbeitslosengeld ohne Minderung durch Nebeneinkommen abzustellen, wenn die frühere Nebenbeschäftigung eingestellt wird.

Rechtlicher Schwerpunkt: Gründungszuschuss/Überbrückungsgeld

14.09.2010, B 7 AL 33/09 R
LSG RP, 24.09.2009, L 1 AL 50/08

Das Ziel der Erhaltung eines längeren Leistungsanspruchs auf Arbeitslosengeld bei Gesetzesänderung stellt jedenfalls dann keinen wichtigen Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses dar, wenn keine beruflichen oder persönlichen Gründe hinzukommen und Härteregelungen durch Verkürzung der Sperrzeit einen angemessenen Ausgleich gewährleisten.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

14.09.2010, B 7 AL 3/09 R
LSG NB, 10.12.2008, L 12 AL 221/04

Orientierung

Nach § 26 Abs 1 Nr 2 SGB III aF sind Personen - soweit einschlägig - versicherungspflichtig, die aufgrund gesetzlicher Pflicht länger als drei Tage Wehr- oder Zivildienst leisten und während dieser Zeit nicht als Beschäftigte versicherungspflichtig sind, wenn sie unmittelbar vor Dienstantritt versicherungspflichtig waren.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

14.09.2010, B 7 AL 29/09 R
LSG RP, 25.08.2009, L 1 AL 103/08
  • Bindungswirkung des Anerkennungsbescheides, keine Umdeutung Ablehnung in Rücknahme

Rechtlicher Schwerpunkt: Kurzarbeitergeld - konjunkturell

14.09.2010, B 7 AL 23/09 R
LSG BW, 01.10.2008, L 3 AL 114/08

Zur Verfassungsmäßigkeit der Reduzierung der Dauer des Arbeitslosengeldbezugs für Ansprüche, die nach dem 31.1.2006 entstanden sind.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

14.09.2010, B 7 AL 21/09 R
LSG RP, 15.11.2007, L 1 AL 158/05

Zur Frage der Bindungswirkung eines Bescheids, mit dem die Bundesagentur für Arbeit einen erheblichen Arbeitsausfall für die spätere Gewährung von Kurzarbeitergeld im Voraus anerkannt hat.

Rechtlicher Schwerpunkt: Kurzarbeitergeld - konjunkturell

08.09.2010, B 11 AL 4/09 R
LSG HE, 19.12.2008, L 7 AL 265/05

Orientierung

Eine Beweislastumkehr ist für bestimmte Fallgestaltungen anerkannt, in denen etwa der Gegner der beweisbelasteten Partei den Beweis vereitelt oder erschwert oder die Beweisführung unmöglich ist, weil die zu beweisenden Tatsachen sich im Bereich des Gegners abgespielt haben und dieser an der ihm möglichen Sachverhaltsaufklärung nicht oder nicht rechtzeitig mitgewirkt hat, also etwa in Konstellationen, in denen in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht mehr aufklärbar sind, dh wenn eine besondere Beweisnähe des Betroffenen vorliegt.

Rechtlicher Schwerpunkt: Sozialgerichtsgesetz (SGG)

08.09.2010, B 11 AL 34/09 R
LSG NW, 01.10.2009, L 9 AL 89/07

Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Ersatz verauslagter Kosten für die Reparatur eines Firmenwagens kann ein Anspruch auf Arbeitsentgelt im insolvenzgeldrechtlichen Sinn sein.

Rechtlicher Schwerpunkt: Insolvenzgeld/Konkursausfallgeld

01.07.2010, B 11 AL 6/09 R
LSG NW, 26.01.2009, L 19 AL 67/07

Dass Insg-Ansprüche nach § 189 Satz 1 SGB III grundsätzlich nur "wie Arbeitseinkommen" übertragbar sind und insoweit der Pfändungsschutz nach §§ 850 ff Zivilprozessordnung auch im Zusammenhang mit einer Abtretung zu beachten ist (vgl § 400 BGB), hindert die Wirksamkeit der Abtretung nicht.

  • bei Vorfianzierung

Rechtlicher Schwerpunkt: Insolvenzgeld/Konkursausfallgeld

01.07.2010, B 11 AL 31/09 R
LSG BY, 16.09.2009, L 10 AL 174/08

Für die Anrechnungsfreiheit von Nebeneinkommen ist die nahtlose Fortführung einer vor Entstehung des Alg-Anspruchs ausgeübten Erwerbstätigkeit nicht erforderlich.

Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld

01.07.2010, B 11 AL 19/09 R
LSG BY, 28.05.2008, L 9 AL 21/03

Geht der Leistungsträger bei der Bewilligung eines Vorschusses vom Bestehen eines Anspruchs dem Grunde nach aus und stellt sich nachträglich das Nichtbestehen des Anspruchs heraus, so hat der Empfänger den Vorschuss nach § 42 SGB 1 zu erstatten; einer Aufhebung der Bewilligung nach § 45 SGB 10 bedarf es nicht (Anschluss an BSG vom 31.8.1983 - 2 RU 80/82 = BSGE 55, 287 = SozR 1200 § 42 Nr 2; BSG vom 26.6.2007 - B 2 U 5/06 R = SozR 4-1200 § 42 Nr 1).

Rechtlicher Schwerpunkt: Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)

01.07.2010, B 11 AL 1/09 R
LSG RP, 30.10.2008, L 1 AL 91/07

1. Die Sofortprogramm-Richtlinien (juris: SPR 1999) haben als Bestandteil einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der BA (juris: VVBA-SPR) normativen Charakter im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zugunsten Dritter (Anschluss an BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 62/05 R = SozR 4-4300 § 22 Nr 1).

2. Bei einer Verlängerung befristeter Arbeitsmarktprogramme ist der Rechtsnormcharakter der Programmrichtlinien nicht davon abhängig, dass eine erneute Verwaltungsvereinbarung getroffen wird (Aufgabe von BSG vom 26.3.1998 - B 11 AL 37/96 R = SozR 3-4100 § 3 Nr 2).

Rechtlicher Schwerpunkt: Sonderprogramm