LSG TH, 21.07.2016, L 10 AL 208/15 ✓
Orientierung
Höhe richtet sich bei Altersteilzeit nach dem tatsächlichen (verminderten) Arbeitsentgeltanspruch.
Schwerpunkt: Insolvenzgeld/Konkursausfallgeld
LSG RP, 09.06.2016, L 1 AL 94/14 ✓
Orientierung
1. § 145 Abs 1 Satz 1 SGB III enthält eine sogenannte Nahtlosigkeitsregelung, deren Wirkung darin besteht, ein aus gesundheitlichen Gründen objektiv nicht bestehendes Leistungsvermögen des Arbeitslosen bis zum Eintritt des in der Rentenversicherung versicherten Risikos der Erwerbsminderung zu fingieren. Die Sperrwirkung der Nahtlosigkeitsregelung dauert bis zur Feststellung, dass verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 43 Abs 1 bis 3 SGB VI) vorliegt; diese Feststellung ist nach § 145 Abs 1 Satz 2 SGB III vom zuständigen Rentenversicherungsträger zu treffen.
2. Das Zusammenspiel des Leistungsrechts der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung kann zu einer systembedingten Lücke im Leistungsbezug führen, weil die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die nur auf Zeit zu gewähren ist (§ 102 Abs 2 Satz 1 SGB VI), nach § 101 Abs 1 SGB VI nicht vor Beginn des siebten Monats nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit einsetzt.
Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
LSG SN, 19.05.2016, L 3 AL 172/14 ✓
Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget scheidet aus, wenn sie unmittelbar und alleine auf die Aufnahme eines Bundesfreiwilligendienstes ausgerichtet ist.
Schwerpunkt: Förderung der Arbeitsaufnahme
LSG BY, 30.09.2015, L 10 AL 81/15 ✓
1. Der (auch grenznahe) Auslandswohnsitz steht einem Anspruch auf Arbeitslosengeld entgegen, wenn während der beitragspflichtigen Beschäftigung in Deutschland der Wohnsitz ins Ausland verlegt wurde und ein Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung aus dem koordinierenden europäischen Sozialrecht im anderen EU-Mitgliedstaat besteht.
2. Dieser im anderen EU-Mitgliedstaat bestehende Leistungsanspruch schließt eine teleologische Reduktion des § 30 SGB I über den Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs mit dem Verzicht auf einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aus.
Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
LSG BB, 09.03.2016, L 18 AL 7/15 ✗
Arbeitsuchenden mit Berufsabschluss darf durch ein Vorauswahlverfahren nicht der Zugang zur Vermittlung in ihrem Berufsfeld vollständig verwehrt werden.
Schwerpunkt: Arbeitsvermittlung
LSG RP, 09.06.2016, L 1 AL 53/15 ✗
Erhält eine behinderte Jugendliche während ihrer Berufsausbildung eine Vergütung, ist diese als anrechenbares Einkommen bei der Berufsausbildungsbeihilfe auch dann zu berücksichtigen, wenn der Jugendhilfeträger dem Ausbildungsbetrieb die Kosten hierfür erstattet.
Orientierung
Der Gesetzgeber stellt den Trägern der Jugendhilfe mit § 97 SGB VIII grundsätzlich Feststellungsverfahren und Erstattungsverfahren zur Wahl. Solange davon ausgegangen werden kann, dass sich durch die Feststellung wesentliche Vorfragen des Erstattungsstreits erledigen können, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis des Trägers der Jugendhilfe an der Feststellung der Leistungserbringung durch den Erstattungspflichtigen Leistungsträger.
Schwerpunkt: Sozialgerichtsgesetz (SGG)
LSG RP, 09.06.2016, L 1 AL 48/15 ✗
Zur Prüfung eines wichtigen Grundes für den Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung iS der Sperrzeitregelung im SGB III sind ausreichende tatsächliche Feststellungen zu den objektiven Begleitumständen zur Feststellung der subjektiven Absicht einer Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente erforderlich.
Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
LSG BW, 30.09.2016, L 8 AL 1777/16 ✓
Ein wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung, der einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe entgegensteht, entfällt nicht dadurch, dass entgegen der ursprünglichen, anhand objektiver Anhaltspunkte prognostisch belegten Absicht unmittelbar nach der Altersteilzeit keine Altersrente, sondern zunächst Arbeitslosengeld in Anspruch genommen wird.
Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
LSG TH, 06.04.2016, L 10 AL 1150/13 ✓
Orientierung
Arbeitsfreie Sonnabende, Sonntage und gesetzliche Feiertage von Strafgefangenen innerhalb von zusammenhängenden Arbeitsabschnitten sind Zeiten der Versicherungspflicht.
Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
LSG ST, 31.05.2016, L 2 AL 12/14 ✓
Verzichten Arbeitnehmer als Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze auf Arbeitsentgelt und wird für den Fall der Vergeblichkeit des Verzichts eine Nachzahlung dieses Entgelts vereinbart und tatsächlich geleistet, ist das gesamte im Bemessungszeitraum abgerechnete Entgelt als Bemessungsentgelt bei der Festsetzung des Arbeitslosengeldes zu berücksichtigen.
Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
LSG SN, 10.03.2016, L 3 AL 58/14 ✓
1. Die für Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung geltende Ausschlussfrist von sechs Monaten zur Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen ist auf erfolgsbezogen zu vergütende Maßnahmen wie die private Arbeitsvermittlung nicht anwendbar.
2. Die Entscheidung über die Zahlung einer Vergütung an einen privaten Arbeitsvermittler, der einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vorlegt, ist als Verwaltungsakt zu qualifizieren.
Schwerpunkt: Vermittlungsgutschein
LSG NW, 09.06.2016, L 9 AL 23/14 ✓
Ein Versicherter hat keinen erneuten Insolvenzgeld-Anspruch nach Erklärung der Freigabe der selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter im Rahmen eines ersten Insolvenzverfahrens bei fortbestehender Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das freigegebene Sondervermögen.
Schwerpunkt: Insolvenzgeld/Konkursausfallgeld
LSG HH, 29.06.2016, L 2 AL 27/16 ✓
Ein Anspruch auf Gründungszuschuss setzt voraus, dass die Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder von Vorbereitungshandlungen hierfür im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche beendet wird.
Schwerpunkt: Gründungszuschuss/Überbrückungsgeld
LSG NW, 29.01.2015, L 9 AL 278/13 ✗
Wird ein Arbeitsverhältnis in Kenntnis der Insolvenz des Arbeitgebers im Rahmen einer Freigabe von Vermögen aus einer selbstständigen Tätigkeit unverändert fortgesetzt, kann bei ununterbrochener Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eine spätere Insolvenz hinsichtlich des freigegebenen Vermögens keinen (erneuten) Anspruch gegen die Bundesagentur für Arbeit auf Zahlung von Pflichtbeiträgen auslösen.
Schwerpunkt: Insolvenzgeld/Konkursausfallgeld
LSG BW, 18.03.2016, L 8 AL 2197/15 ✓
1. Die Wirksamkeit einer Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB III ist nach dem Recht der öffentlich-rechtlichen Verträge zu beurteilen.
2. Enthält eine solche Eingliederungsvereinbarung keine Zusage einer angemessenen Gegenleistung seitens der Arbeitsagentur für individuell bestimmte Eigenbemühungen des Arbeitslosen zu Bewerbungsaktivitäten und deren Nachweis, fehlt es regelmäßig an einer Grundlage für eine Sperrzeitentscheidung.
Schwerpunkt: Eingliederungsvereinbarung
LSG RP, 09.06.2016, L 1 AL 74/14 ✓
Eine Sperrzeit wegen unzureichenden Eigenbemühungen tritt auch ein, wenn der Leistungsberechtigte die durch Eingliederungsvereinbarung wirksam konkretisierten Eigenbemühungen im Einzelfall vornimmt, aber nicht fristgerecht nachweist.
Schwerpunkt: Eingliederungsvereinbarung
LSG HE, 18.03.2016, L 7 AL 145/14 ✗
Orientierung
EM-Rente kann auch dann versicherungspflichtig sein, wenn mehr als ein Monat zwischen Beginn Rente und Arbeitslosengeld.
Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
LSG NW, 28.01.2016, L 9 AL 286/14 ✗
Der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann auch dann als Versicherungszeit in der Arbeitslosenversicherung zu berücksichtigen sein, wenn der Zeitraum zwischen dem Beginn der Rente und dem vorhergehenden Bezug von Arbeitslosengeld mehr als einen Monat beträgt.
Schwerpunkt: Arbeitslosengeld