03.06.2004, B 11 AL 55/03 R
LSG NB, 28.08.2003, L 8 AL 340/02 ✗
1. Der Anspruch eines Arbeitslosen auf Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit ist nicht ausgeschlossen, wenn er zugleich wegen der Nahtlosigkeitsregelung Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
2. Wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld ruht der Anspruch auf Krankengeld nach § 49 Abs 1 Nr 3a SGB 5 nur, soweit der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer der Leistungsfortzahlung von 6 Wochen besteht (Fortführung von BSG vom 10.3.1987 - 3 RK 31/86 = BSGE 61, 193 = SozR 2200 § 183 Nr 52).
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
02.06.2004, B 7 AL 66/03 R
LSG BB, 08.05.2003, L 10 AL 170/01 ✗
Fordert die Bundesagentur für Arbeit die im Rahmen einer Verlängerung der Förderung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gewährten Zuschüsse zurück (§ 268 SGB 3), weil der Arbeitnehmer nicht in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen wurde, setzt dies nicht die vorherige Aufhebung des Bewilligungsbescheides voraus (Anschluss an die Rechtsprechung zu § 223 Abs 2 SGB 3).
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
02.06.2004, B 7 AL 58/03 R
LSG BW, 07.11.2002, L 12 AL 2450/02 ✗
Bei der Anrechnung von Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld war ein Verlustausgleich zwischen mehreren Einkommensarten aus kurzzeitigen Beschäftigungen und selbständigen Tätigkeiten grundsätzlich möglich (Rechtslage bis 31.12.1997).
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
02.06.2004, B 7 AL 56/03 R
LSG HE, 19.02.2003, L 6 AL 885/02 ✓
Zur Verfassungsmäßigkeit des Anspruchs auf Rückzahlung von Eingliederungszuschüssen.
Rechtlicher Schwerpunkt: Eingliederungszuschuss
02.06.2004, B 7 AL 38/03 R
LSG MV, 28.05.2002, L 2 AL 31/00 ✗
Schließen Eltern und ein fast volljähriges Kind nach langwährenden tiefgreifenden Auseinandersetzungen übereinstimmend das Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung aus, so liegen in der Regel schwerwiegende soziale Gründe vor, die der Ablehnung von Berufsausbildungsbeihilfe unter Verweisung auf die elterliche Wohnung entgegenstehen.
Rechtlicher Schwerpunkt: Berufsausbildungsbeihilfe
02.06.2004, B 7 AL 102/03 R
LSG TH, 31.07.2003, L 3 AL 129/02 ✓
Ändern sich während einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme rückwirkend die Sätze der Wegstreckenentschädigung nach § 6 Abs 1 Bundesreisekostengesetz (Kilometerpauschale), so bestimmen sich hiernach die Fahrkosten auch für Maßnahmen, die bereits vor Verkündung der Neuregelung begonnen haben.
Rechtlicher Schwerpunkt: Förderung beruflicher Weiterbildung
26.05.2004, B 12 AL 4/03 R
LSG BW, 19.03.2003, L 5 AL 2236/00 ✗
Besteht Streit darüber, ob der Bezug einer Unterhaltsleistung bei einer Maßnahme der freien Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (§ 10 SGB 3) zur Versicherungspflicht in der Kranken- und der Rentenversicherung führt, haben hierüber zunächst die Krankenkasse für die Krankenversicherung und der Träger der Rentenversicherung für die Rentenversicherung durch Verwaltungsakt zu entscheiden.
Rechtlicher Schwerpunkt: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
29.04.2004, B 11 AL 69/03 R
LSG BY, 26.07.2000, L 11 AL 379/98 ✗
Orientierung
Parallelentscheidung zu B 11 AL 3/04 R
Rechtlicher Schwerpunkt: Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
29.04.2004, B 11 AL 65/03 R
LSG BY, 25.07.2000, L 10 AL 392/98 ✗
Orientierung
Parallelentscheidung zu B 11 AL 3/04 R
Rechtlicher Schwerpunkt: Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
29.04.2004, B 11 AL 63/03 R
LSG BY, 25.07.2000, L 10 AL 381/98 ✗
Orientierung
Parallelentscheidung zu B 11 AL 3/04 R
Rechtlicher Schwerpunkt: Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
29.04.2004, B 11 AL 61/03 R
LSG BY, 30.08.2000, L 11 AL 408/98 ✗
Orientierung
Parallelentscheidung zu B 11 AL 3/04 R
Rechtlicher Schwerpunkt: Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
29.04.2004, B 11 AL 60/03 R
LSG BY, 26.07.2000, L 11 AL 397/98 ✗
Orientierung
Parallelentscheidung zu B 11 AL 3/04 R
Rechtlicher Schwerpunkt: Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
29.04.2004, B 11 AL 3/04 R
LSG BY, 25.07.2000, L 10 AL 51/98 ✗
Die Änderung des Arbeitsgenehmigungsrechts, wonach Arbeitsgenehmigungsfreiheit für das fahrende Personal im Güterfernverkehr nur noch vorgesehen ist, "sofern das Fahrzeug im Sitzstaat des Arbeitgebers zugelassen ist", verstößt gegen das Verbot, neue Beschränkungen des Dienstleistungsverkehrs mit der Türkei einzuführen.
Rechtlicher Schwerpunkt: Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
01.04.2004, B 7 AL 52/03 R
LSG RP, 23.05.2002, L 1 AL 154/01 ✗
1. Die in § 137 Abs 4 S 1 Nr 1 und Nr 2 SGB 3 normierten arbeitsförderungsrechtlichen Auswirkungen eines Lohnsteuerklassenwechsels von Ehegatten sind aus verfassungsrechtlichen Gründen nur dann hinnehmbar, wenn verheiratete Arbeitslose bereits bei Antragstellung deutlich und gesondert vom Merkblatt auf die leistungsrechtlichen Gefahren eines Lohnsteuerklassenwechsels und die Notwendigkeit einer Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit hingewiesen worden sind.
2. Die Verletzung dieser Hinweis- und Beratungspflicht kann zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch führen.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
01.04.2004, B 7 AL 46/03 R
LSG BW, 19.03.2003, L 5 AL 4877/02 ✗
Orientierung
Parallelentscheidung zu B 7 AL 52/03 R
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
01.04.2004, B 7 AL 36/03 R
LSG NB, 26.02.2003, L 7 AL 523/01 ✗
Orientierung
Aus der Verletzung der besonderen Hinweis- und Beratungspflichten der Beklagten im Rahmen des Lohnsteuerklassenwechsels Verheirateter kann dem Arbeitslosen ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch entstehen. Der Betroffene ist dann so zu stellen, als hätte er den Lohnsteuerklassenwechsel gänzlich unterlassen.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
01.04.2004, B 7 AL 14/04 R
LSG SN, 27.02.2003, L 3 AL 83/00 ✗
Orientierung
Parallelentscheidung zu B 7 AL 52/03 R
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
25.03.2004, B 12 AL 5/03 R
LSG NW, 15.07.2003, L 1 (9) AL 129/01 ✓
1. Die Bundesagentur für Arbeit ist als meldepflichtiger Sozialleistungsträger weder berechtigt noch verpflichtet, die beitragspflichtigen Einnahmen und die auf dieser Grundlage zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge selbst festzustellen.
2. Im Prozess des Leistungsbeziehers gegen die unzuständige Bundesagentur für Arbeit kann eine Sachentscheidung zur Beitragshöhe in der Rentenversicherung nicht entsprechend § 75 Abs 5 SGG gegenüber dem beigeladenen Rentenversicherungsträger ergehen.
Rechtlicher Schwerpunkt: Sozialgerichtsgesetz (SGG)
25.03.2004, B 12 AL 1/03 R
LSG NW, 27.11.2002, L 12 AL 51/02 ✗
Arbeitslosenhilfe ist in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht gezahlt worden und mindert den Erstattungsbetrag der zu Unrecht entrichteten Beiträge (§ 351 Abs 1 S 1 SGB 3), wenn die Vorzeit für die Arbeitslosenhilfe durch den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt war, das seinerseits wegen der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht bewilligt worden war.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe
18.03.2004, B 11 AL 59/03 R
LSG BB, 06.06.2003, L 10 AL 74/02 ✓
Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende konnten von 1998 bis 2001 nicht durch Mobilitätshilfen gefördert werden.
Rechtlicher Schwerpunkt: Förderung der Arbeitsaufnahme
18.03.2004, B 11 AL 57/03 R
LSG NB, 28.08.2003, L 8 AL 268/02 ✗
Eine nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers geschlossene Betriebsvereinbarung, die den Fälligkeitszeitpunkt einer Jahressonderzahlung in den Insolvenzgeldzeitraum vorverlegt, ist wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig.
Rechtlicher Schwerpunkt: Insolvenzgeld/Konkursausfallgeld
18.03.2004, B 11 AL 53/03 R
LSG NB, 28.08.2003, L 8 AL 180/02 ✗
Orientierung
Bei einer Klage auf Zahlung von Insg bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstandes nach dem zu zahlenden Nettoentgelt.
Rechtlicher Schwerpunkt: Sozialgerichtsgesetz (SGG)
10.02.2004, B 7 AL 98/02 R
LSG NW, 20.03.2002, L 1 AL 62/99 ✗
Orientierung
Auch Kommune können sich grundsätzlich zum Ausschluss der Erstattungsforderungen auf § 128 Abs 2 Nr 2 AFG berufen, wenn die Erstattung eine unzumutbare Belastung bedeuten würde, weil durch die Erstattung der Fortbestand des Arbeitgebers oder die nach Durchführung des Personalabbaus verbleibenden Arbeitsplätze gefährdet wären.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
10.02.2004, B 7 AL 94/02 R
LSG ST, 16.10.2002, L 2 AL 13/00 ✗
Soweit bei der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Arbeitslosenhilfe eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe der Grundrente der Kriegsopferversorgung nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist, kann ab 1.1.1999 beim Arbeitslosenhilfe-Freibetrag nicht mehr zwischen dem Beitrittsgebiet und den alten Bundesländern differenziert werden.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe
10.02.2004, B 7 AL 54/03 R
LSG NW, 06.03.2003, L 9 AL 58/02 ✗
Zur Berechnung des Aufstockungsbetrages, der dem Arbeitgeber von der Bundesagentur für Arbeit zu erstatten ist, wenn beim Blockmodell einer Altersteilzeit variable Entgeltbestandteile (hier: Erschwerniszuschläge, Entgelte für Rufbereitschaft) dem Arbeitnehmer bereits während der Arbeitsphase voll auszuzahlen und nicht für die Freistellungsphase anzusparen sind.
Rechtlicher Schwerpunkt: Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
10.02.2004, B 7 AL 44/03 R
LSG BW, 23.10.2002, L 5 AL 529/02 ✗
Orientierung
Parallelentscheidung zu B 7 AL 18/03 R
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
10.02.2004, B 7 AL 18/03 R
LSG BW, 23.10.2002, L 5 AL 1777/02 ✗
Zur Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Erstattung des Arbeitslosengeldes durch den Arbeitgeber bei Konkurrenzklausel.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
05.02.2004, B 11 AL 49/03 R
LSG NW, 07.05.2003, L 12 AL 22/03 ✓
Orientierung
Die Regelung von § 6 Abs 4 AlhiV, wonach Vermögen für eine Alterssicherung angemessen ist, soweit es 1.000,00 DM je vollendetem Lebensjahr des Arbeitslosen und seines nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten nicht übersteigt, ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe
05.02.2004, B 11 AL 47/03 R
LSG BW, 25.06.2003, L 3 AL 246/02 ✓
Die Wiedereinsetzung ist bei Versäumung der Antragsfrist für Wintergeld unzulässig (Anschluss an BSG vom 21.2.1991 - 7 RAr 74/89 = SozR 3-4100 § 81 Nr 1).
Orientierung
Die Vorschrift des § 130 BGB, die das Übermittlungsrisiko dem Absender einer Willenserklärung auferlegt, verkörpert einen allgemeinen Grundsatz, der auch für empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärungen gilt.
Rechtlicher Schwerpunkt: Wintergeld
05.02.2004, B 11 AL 39/03 R
LSG BB, 20.03.2003, L 10 AL 214/00 ✓
Mit Inkrafttreten des SGB 3 mindert sich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld auch dann in vollem Umfang, wenn Nebeneinkommen angerechnet wird.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
05.02.2004, B 11 AL 31/03 R
LSG NB, 27.02.2003, L 8 AL 17/02 ✓
Eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe umfasst drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach dem sperrzeitbegründenden Ereignis ohnedies geendet hätte; eine weitere Verkürzung der Sperrzeit auf die Dauer der durch die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses verursachten längeren Arbeitslosigkeit ist nicht möglich.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
18.12.2003, B 11 AL 37/03 R
LSG NB, 27.03.2003, L 8 AL 278/02 ✗
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehende Säumniszuschläge auf die vor diesem Zeitpunkt begründete Winterbauumlageforderung sind seit dem Inkrafttreten der InsO am 1.1.1999 nicht Insolvenzforderungen, sondern wie Zinsen als nachrangige Insolvenzforderungen zu behandeln (Abgrenzung zu BSG vom 17.5.2001 - B 12 KR 32/00 R = BSGE 88, 146 = SozR 3-2400 § 24 Nr 4).
Rechtlicher Schwerpunkt: Insolvenzgeld/Konkursausfallgeld
18.12.2003, B 11 AL 35/03 R
LSG BW, 20.08.2002, L 13 AL 3267/00 ✗
1. Der Arbeitnehmer löst das Beschäftigungsverhältnis, wenn er nach Ausspruch einer Kündigung des Arbeitgebers mit diesem innerhalb der Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage eine Vereinbarung über die Hinnahme der Kündigung (Abwicklungsvertrag) trifft.
2. Der Arbeitnehmer kann sich für den Abschluss des Abwicklungsvertrags auf einen wichtigen Grund grundsätzlich nur berufen, wenn die Arbeitgeberkündigung objektiv rechtmäßig war (Fortführung BSG vom 25.4.2002 - B 11 AL 65/01 R = BSGE 89, 243 = SozR 3-4300 § 144 Nr 8).
3. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Arbeitgeberkündigung ist die Wirksamkeit einer tariflichen Regelung zu unterstellen.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
18.12.2003, B 11 AL 27/03 R
LSG BB, 05.12.2002, L 8 AL 147/99 ✗
1. Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitsentgelt nach § 12 S 4 KSchG entfällt, sind nicht Zeiten eines Arbeitsverhältnisses iS von § 141b Abs 1 S 1 AFG bzw § 183 Abs 1 S 1 SGB 3 (Anschluss an EuGH vom 15.5.2003, C-160/01, "Mau" = EuGHE I 2003, 4791 = NJW 2003, 2371).
2. Eine Auslegung des § 141b AFG bzw des § 183 SGB 3 dahin, maßgebendes Insolvenzereignis sei der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist nicht möglich.
Rechtlicher Schwerpunkt: Insolvenzgeld/Konkursausfallgeld
18.12.2003, B 11 AL 25/03 R
LSG SH, 17.01.2003, L 3 AL 21/02 ✓
1. Das Ruhegehalt, das Soldaten auf Grund des Personalstrukturgesetzes-Streitkräfte beziehen, ist eine der gesetzlichen Altersrente vergleichbare öffentlich-rechtliche Leistung.
2. Die Anwendung der Ruhensvorschriften der § 142 Abs 1 Nr 4 und § 142 Abs 2 Nr 3 Buchst b SGB 3 ist auch dann nicht verfassungswidrig, wenn auf Grund eines Versicherungspflichtverhältnisses Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet worden sind; aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Einmalzahlungen lässt sich Gegenteiliges nicht herleiten.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
18.12.2003, B 11 AL 21/03 R
LSG SN, 19.12.2002, L 3 AL 97/01 ✓
1. Wirtschaftsunternehmen der öffentlichen Hand im Bereich der Daseinsvorsorge unterfallen nicht § 415 Abs 3 SGB 3.
2. Im Bereich der Leistungsverwaltung spielt es insofern keine Rolle, in welcher Rechtsform die öffentliche Einrichtung betrieben wird.
Rechtlicher Schwerpunkt: Strukturanpassungsmaßnahme
09.12.2003, B 7 AL 96/02 R
LSG NW, 19.09.2002, L 9 AL 173/00 ✓
Bestand im Bemessungszeitraum lediglich eine Teilzeitbeschäftigung, so ergibt sich ein Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld nicht daraus, dass daneben innerhalb der Dreieinhalb-Jahres-Frist des § 131 Abs 2 Nr 2 SGB 3 eine weitere Teilzeitbeschäftigung vorlag; in der Aufgabe einer Teilzeitbeschäftigung liegt iS dieser Vorschrift keine Verminderung der Arbeitszeit auf Grund einer Teilzeitvereinbarung.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
09.12.2003, B 7 AL 56/02 R
LSG HE, 25.03.2002, L 10 AL 198/00 ✗
Zur Frage, wann der Arbeitslose bei wiederkehrenden mehrtägigen Ortsabwesenheiten durchgängig nicht erreichbar ist (Fortführung von BSG vom 3.3.1993 - 11 RAr 43/91 = SozR 3-4100 § 103 Nr 9).
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
09.12.2003, B 7 AL 54/02 R
LSG NW, 24.04.2002, L 12 AL 167/01 ✓
Die nach dem Vorruhe-Tarifvertrag der Deutschen Bahn AG gezahlte Überbrückungsbeihilfe stellt kein privilegiertes Einkommen bei der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Alhi-Gewährung dar.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe
09.12.2003, B 7 AL 22/03 R
LSG BB, 05.12.2002, L 8 AL 157/01 ✓
Auch wenn ein Handwerksbetrieb nach den DDR-Regelungen zum ehelichen Güterstand (§ 13 Familiengesetzbuch DDR) - ausnahmsweise - in das gemeinschaftliche Eigentum beider Eheleute fiel, so war ab dem 3.10.1990 eine die Beitragspflicht begründende Beschäftigung (§ 168 AFG) des nicht unternehmerisch tätigen Ehegatten im Betrieb möglich.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
09.12.2003, B 7 AL 106/02 R
LSG HH, 07.02.2002, L 5 AL 53/00 ✗
Zur Frage, wann der Inhalt des Bewerbungsschreibens eines Arbeitslosen einer Nichtbewerbung gleichgestellt werden kann.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe
21.10.2003, B 7 AL 92/02 R
LSG RP, 28.03.2002, L 1 AL 57/01 ✗
Zur Frage, wann Gesundheitsstörungen und psychischer Druck einen wichtigen Grund für die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darstellen.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
21.10.2003, B 7 AL 88/02 R
LSG BB, 26.03.2002, L 14 AL 111/00 ✓
Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, dass einerseits bei Pflege eines Angehörigen die für die Entstehung des Anspruchs maßgebende Rahmenfrist sich um eine Aufschubzeit verlängert, andererseits jedoch ein bereits entstandener (Rest-)Anspruch auf Arbeitslosengeld ungeachtet einer zwischenzeitlichen Pflegezeit 4 Jahre nach seiner Entstehung verfällt.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
21.10.2003, B 7 AL 84/02 R
LSG BB, 20.09.2002, L 10 AL 193/00 ✗
Die Nichteinbeziehung des Unterhaltsgeldes in die Regelung des § 133 Abs 1 SGB 3 verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz, jedenfalls solange es sich um anwartschaftsbegründende Zeiten des Unterhaltsgeld-Bezuges unter Geltung des AFG handelt.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
21.10.2003, B 7 AL 4/03 R
LSG NB, 11.04.2002, L 8 AL 380/01 ✗
Zu den Voraussetzungen einer Herabbemessung der Arbeitslosenhilfe aus Gründen, die in der Person des Arbeitslosen liegen (§ 200 Abs 2 S 1 SGB 3).
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosenhilfe
21.10.2003, B 7 AL 28/03 R
LSG NW, 26.06.2002, L 12 AL 163/01 ✗
Art 6 Abs 4 GG (Schutz der Mutter) gebietet eine Ausnahme von der unbedingten Geltung der vierjährigen Verfallfrist des § 147 Abs 2 SGB 3 für den eng umgrenzten Sonderfall, dass während der Zeit des Beschäftigungsverbots nach § 6 MuSchG die Vierjahresfrist abläuft und dadurch ein zuvor bereits bewilligter Arbeitslosengeld-Anspruch erlischt.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
21.10.2003, B 7 AL 102/02 R
LSG SN, 16.10.2002, L 2 AL 63/01 ✗
Orientierung
Parallelentscheidung zu B 7 AL 84/02 R
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
16.10.2003, B 11 AL 30/03 R
LSG NW, 16.01.2003, L 9 AL 45/01 ✓
Endet das Dienstverhältnis eines GmbH-Geschäftsführers durch Fristablauf, so ist der Dienstherr von der Erstattung des Arbeitslosengeldes jedenfalls dann frei, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen einer Kündigung des Dienstverhältnisses gewahrt sind (Fortführung von BSG vom 15.12.1999 - B 11 AL 33/99 R = BSGE 85, 224 = SozR 3-4100 § 128 Nr 7).
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld
16.10.2003, B 11 AL 20/03 R
LSG BB, 04.02.2003, L 14 AL 17/01 ✓
Eine ständige Rechtsprechung, die nach Erlass des Verwaltungsakts entstanden ist, ist nicht nur die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, sondern auch die Rechtsprechung des für entscheidungserhebliche Vorfragen zuständigen obersten Gerichtshofs des Bundes (Fortführung von BSG vom 23.3.1995 - 11 RAr 71/94 = SozR 3-4100 § 152 Nr 5).
Rechtlicher Schwerpunkt: Insolvenzgeld/Konkursausfallgeld
16.10.2003, B 11 AL 19/03 R
LSG HE, 18.12.2002, L 6 AL 660/02 ✓
Orientierung
Ein unanfechtbarer Verwaltungsakt ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 44 Abs 1 Satz 1 SGB X für seine Rücknahme auf Grund einer Unvereinbarkeitserklärung einer Rechtsnorm mit dem GG durch das BVerfG nur mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen.
Rechtlicher Schwerpunkt: Arbeitslosengeld